TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 08.06.2006, 23:58 #1
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Standard HU/AU weg?

Moin,

also, ich hab mir nen Polo 2f als Zweitwagen angeschafft und der hat noch bis Ende diesen Jahres TÜV und AU. Jedoch habe ich dazu keine Unterlagen, steht aber so auch in der Abmeldebescheinigung drin, dass der noch TÜV hat. Woher bekomme ich die Berichte jetzt wieder oder muss ich neu TÜV machen? Wäre ja irgendwie Schwachsinn, oder?


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Alt 09.06.2006, 08:47 #2
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Anmelden geht nur mit Tüv bzw. AU-Bescheinigung.
Zumidest wollten die beim letzten mal bei mir sowas sehen.
Hast du eine Ahnung wer Tüv/AU gemacht hat?
Dann kannst du bei der Dekra/KÜS/Tüv oder wer auch immer nachfragen.
Mit dem Kennzeichen ist der Wagen gespeichert.
Frage den Verkäufer doch einfach mal.
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Alt 09.06.2006, 08:50 #3
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also ohne die papiere gehts wirklich nicht wollen die sehen wieder beim anmelden,einfach mal schauen wer tüv gemacht hat!!!


gruß
patrick
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Alt 09.06.2006, 08:51 #4
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in der abmelde bescheinigung steht tüv und asu drinn... bei uns zumindest reicht es zum anmelden

bei uns hatten die einen fall das einer die tüv berichte gefälscht haben... seitdem schauen die die berichte kritisch an
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Alt 09.06.2006, 08:54 #5
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Zitat:
Zitat von GP-Wu
in der abmelde bescheinigung steht tüv und asu drinn... bei uns zumindest reicht es zum anmelden

bei uns hatten die einen fall das einer die tüv berichte gefälscht haben... seitdem schauen die die berichte kritisch an



ich dachte das wäre jetzt einheitlich gemacht worden das man überall die tüv papiere braucht ????


gruß
patrick
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Alt 09.06.2006, 09:04 #6
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die muß man mitführen aber sind glaub nicht rechtlich von geltung???

ich habe letztes jahr ein escort verkauft und habe den tüv zettel verloren war beim anmelden und die haben gesagt die schauen nach dem was auf dem abmelde bescheid steht... die kriegen die infos glaub vom tüv auch und somit nicht fälschbar....

bei uns war es eine große sache weil viele autohäuser die gefälschte papiere gekauft haben und die autos mit neuem tüv verkauft haben, es wurde erst bemerkt als es ein unfal gab.... war zwischen stuttgart und augsburg

seit dem gibts auch nur diese schwulen aufkleber die an der klarsicht folie vom geldbeutel stecken bleiben
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Alt 09.06.2006, 13:37 #7
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Also ich hab auch keine HU/AU Papiere vorlegen müssen, bei der Zulassung. Das war vor ca. drei Wochen.

Dabei hab ich extra den Verkäufer verrückt gemacht, weil er die Papiere verschlampt hatte. Sind aber doch noch aufgetaucht.
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Alt 09.06.2006, 15:06 #8
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Vorbesitzer fragen vonwegen wo der TÜV gemacht wurde geht leider nicht, da er den Wagen nie angemeldet hatte und den Besitzer davor kann ich nicht wirklich ausfindig machen.
Aber das Ding ist doch auch, dass wenn ioch den Wagen auch so angemeldet bekommen würde, ich für den Fall einer Kontrolle keine TÜV-Papiere vorlegen kann. Wäre das ein großes Problem? ich sag mla mit so einem kleinen Verwarnungsgeld kann cih leben aber nicht, wenn ich die Papiere nahzeigen muss, hab ja keine
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Alt 11.06.2006, 08:52 #9
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die müßen dir eine straftat nachweisen....... die papiere kann ja jeder mal verieren des ist jedoch kein beweis das du ken tüv/au hast..... die müßen dann in ihren pc schauen oder zum landratsamt gehen und sich informieren......

Noch gilt in diesem Land der Grundsatz der Unschuldsvermutung, nach dem jeder so lange als unschuldig gilt, bis ihm das Gegenteil mittels vollstreckbarem Gerichtsurteil nachgewiesen wurde.
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Alt 11.06.2006, 11:00 #10
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weißt was, mach doch einfach neuen tüv drauf, das kostet dich etwa 80€ aber dann hast du erstens 2 jahre ruhe und zudem wird sich gleich rausstellen ob der verkäufer dir was verschwiegen hat!

mache eigentlich bei jedem auto was ich kaufe einmal schnell tüv drauf, kann nicht schaden




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Alt 11.06.2006, 19:41 #11
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bei welcher prüforganisation ist denn die untersuchung HU/AU gemacht worden?!
Vielleicht kann ich dir helfen!
Wie war denn das Kennzeichen?
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Alt 12.06.2006, 12:50 #12
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Also nun hänge ich mich auch einmal rein. Das TÜV Protokoll muß bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden. Du legitimierst dich ja mittels der Plakette. Eine AU Bescheiningung muß rein rechtlich mitgeführt werden. Aber kontrollieren tut diese auch kein Polizeibeamter da ebenfalls eine Plakette vorhanden ist. Die Polizei ist keine fahrende TÜV-Prüfstelle. Hast du ne gültige Plakette ist alles io. Das einzige was Du an TÜV Papieren mitführen musst sind die Abnahmeprotokolle nach 19III StVZO! Solange Sie nicht im Fahrzeugschein stehen bzw in der neuen Zulassungsbescheinigung TEIL 1!


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