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| Geselle | Zitat:
Das wird richtig teuer! Kumpel von mir war genau 30min über 0Uhr drüber. 500 Euro und paar Punkte. Und die Paragraphen der anderen User helfen dir doch weiter. Du darfst zum TÜV mit den alten Kennzeichen fahren. Dabei ist es unerheblich ob das Auto angemeldet oder nicht angemeldet ist. Im Rahmen der Wiederanmeldung und Wiedererlangen der HU/AU darf das Fahrzeug abgemeldet zum TÜV gefahren werden. Dies muß auf dem direkten Weg und möglichst zur nächsten Station gebracht werden die HU/AU durchführt. Vorrausetzung um das Fahrzeug dorthin zufahren: - die alten, entwerten, Kennzeichen am Fahrzeug anbringen, nicht vorne nur reinlegen. - Brief und Schein mitführen - Deckungskarte bzw. EBV Nummer der Versicherung mitführen, zum Nachweis das die Fahrt zum TÜV/Zulaßungsstelle versichert ist. | |||
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