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Alt 29.03.2010, 19:40 #1
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Standard Mit Abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen zum Tüv ?

Guten Abend Gemeinde

Habe mal eine Kurze Frage da Google mir dazu nicht wirklich was ausspuckt :

Morgen habe ich einen TÜV Termin.. meine Kurzzeitkennzeichen sind nur bis Heute Gültig nun habe ich bei Google gesucht und gefunden das man mit einen Abgemeldeteten Fahrzug wenn die Alten Schilder dran sind zur Zulassung oder Tüv Fahren kann

"§23 (4) StVZO

§ 23 Abs. 4 StVZO:...Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;..."



Nun habe ich Kurzzeitkennzeichen.. die sind also 1 Tag abgelaufen.. Könnte ich damit zum Tüver Fahren ? Termin habe ich ja.. Oder wie sieht das aus ?

Es steht da da das man Rückzu mit einen Komplett Endgültig Stillgelegten Auto gefahren werden.. das heißt ja es gibt auch keine Verischerung mehr..

und nein :
Keine Rotennummerschilder
Keine Erneuten Kurzzeitkennezeichen..


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