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um das Ganze Trara hier mal aufzuklären: Jede Werkstatt Die den AU Leitfaden 3 hat darf Abgasuntersuchungen durchführen bis zum Datum der Erstzulassung 31.12.2005 Danach wird der AU Leitfaden 4 benötigt Ohne diesen darf eine Werkstatt keine AU von Fahrzeugen mit einer erstzulassung ab 01.01.2006 mehr durchführen. Die Werkstatt darf weiterhin AU's Durchführen nur sind die AUs seit 01.01.2010 ein Pflichtbestandteil der Hauptuntersuchung. Ohne maximal 4 Wochen Alte AU gibt es keine neue AU mehr. Umso Komischer ist es das sie bei vor Kurzem gemachten Tüvprüfungen sich beschweren wenn keine AU Papiere vorhanden sind. AU muss ja bestanden sein um die Tüv Abnahme zu bestehen. Hatten dieses Problem vor Kurzem im Kundenstamm. Da ist ein Auto mit 2 Wochen Tüv abgelehnt worden weil die AU Bestätigung nicht dabei war. Davon ab kenne ich keine Werkstatt in der der Meister dazu Berechtigt ist eine Tüv Abnahme zu unterschreiben. In den meisten Werkstätten die ich bisher kennengelernt habe ist es so das dafür ein Tüv Sachverständiger kommt und die Hauptuntersuchung durchführt und dafür dann den Tüv Bericht mit seiner unterschift gültig macht. | ||
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