TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

 
 
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Alt 15.12.2009, 12:07 #9
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Zitat:
Zitat von Lippi87 Beitrag anzeigen
also war heuet bei der zulassungsstelle, ich soll mit der karosserienummer hnkommen, dann wird das in Flensburg überprüft und ich bekomme iene bestätigung.

danach kann ich den in ruhe wiedre herrichten und dann zum vollgutachten, anschließend, kann ich die neuen papiere beantragen

Sag ich doch, die Polizei kommt nur ins Spiel, wenn das Auto geklaut gewesen sein sollte. Da du aber einen KAufvertrag mit einem namentlich bekannten Verkäufer hast, bist du da raus. Du lässt bei der Zulassungsstelle überprüfen, was es mit der Fahrgestellnummer auf sich hat. Die können das rausfinden beim KBA und da stellt sich dann auch heraus, ob da Auto geklaut war. Wenn das mehr als 10 Jahre her ist mit dem klauen, ist es verjährt. Es kommt dann auch raus, wo das Auto zuletzt zugelassen war und wer der letzte Besitzer war. Da kann dann ganz schnell rauskommen, dass dein Verkäufer das war. Dann beantragst du einen neue zulassungsbescheinigung Teil 1 und mit der geht es dann zum Vollgutachten (nur wenn das Auto mehr als 7 Jahre abgemeldet ist). Sonst reicht eine normale HU.

@VR6Tim: Was herrschen denn bei euch für Raubrittermethoden? Dass ein Auto in einer Scheuer abgestellt und dann vergessen wird, das tritt häufiger auf, wie ein geklautes Auto, das verkauft wird, zumindest bei uns in der Gegend. Übrigens wnen du ein Auto bei einer Versteigerung von sichergestellten Dingen erwirbst, dann hast du i.d.R. auch keine Papiere. Und dann soll die Polizei, die das Auto versteigert hat, dieses mal beschlagnahmen? lachhaft. meist werden geklaute Autos zerlegt und in Einzelteilen verkauft. Die Rohkarosse wird dann iergendwo hingekippt, mit etwas Benzin übergossen und angezündet um restliche Spuren zu vernichten, wenn man die nicht in Teile schneidet und in Einzelteilen zum Schrott bringt (ala Unfallrest).

Wolfgang
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