Die dänische Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird in Deutschland weiterverwendet. Eine neue muss nicht ausgestellt werden (wenn der neue Besitzer noch Platz hat). Aus Dänemark fällt kein Zoll an. Das mit der USt kann dir das Finanzamt oder das Zollamt sagen. Es gibt bestimmte Regeln wie alt das Auto sein muss, dass die Umsatzsteuer in Dänemark nicht mehr rückerstattet wird. Ansonsten fällt hierzulande evtl was an. Viel ist das aber nicht. Zollamt kennt das.