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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Golf Junkie |
Wie schaut es aus wenn eine Heckklappe Gecleant wurde und ein Blech angeschweißt wurde das die Rückleuchten teilweise abdeckt. Rückleuchten nicht gekürzt deck aber genau so viel ab. Bekommt man das eingetragen? Und wenn ja was kostet so ne Eintragung? | |||
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| | #2 | ||
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| Golf-Liebhaber |
Einzelabnahme+ Lichtfunktionstest wenn du keine Gutachten hast ----------------------------------------------------------------------------------- das wird nicht billig aber lohnt sich mit sicherheit | ||
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| | #3 | ||
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| Golf-Liebhaber |
Hier das hab ich mal gefunden Eintragung nach §19 (3) StVZO: von ca. 35€ bis ca 50€, auch nach Aufwand gestaffelt Eintragung nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO: ca ab 65€ plus evtl. Aufwand für Sonderprüfungen, Gutachtenbeschaffung, etc... Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein gültiges Teilegutachten oder ein Teil mit einer EG-BE oder ABE mit Auflage zur Abnahme hat. Bei Eintragungen nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO können sich verschiedene Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b. Fahrwerk und Reifen. Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist. Wenn mehrere Eintragungen auf einmal vorgenommen werden, kann es günstiger als lauter einzelne Eintragungen werden, da manchmal einzelne Prüfungen für mehrere Umbauten gleich sind, z.B. wird bei Sonderlenkrad mit geänderter Rad-Reifenkombination bei Einzelabnahme in einem Termin nur einmal ein Fahrversuch durchgeführt. Ich will nix falsches sagen aber ich glaube einzelabnahmen darf nur der tüv und nicht irgendwie dekra oder gtü oder wiese alle heißen machen: gruß | ||
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| | #4 | |||
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| Golfumbaufertigsteller |
Solche Themen hatten wir schon öfters. Also eingetragen bekommt man es schon, aber ob das dann 100% legal ist glaube ich nicht. Da man ja trotzdem das Rücklicht für die Blinker umbauen muss. Kosten habe ich keine Ahnung MFG | |||
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| | #5 | ||
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| Golf-Liebhaber |
Wann ist eine Einzelabnahme notwendig? Sie wollen mehr Individualität? Sie wollen mehrere Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen, ohne eine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen miteinander kombinieren? Sie sind stolzer Besitzer eines eigens für Sie hergestellten oder umgebauten Einzelstücks? In diesen Fällen ist eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Lassen Sie sich bei umfangreichen Umbauten vorab von Ihrem Sachverständigen beraten, ob das geplante Tuning genehmigungsfähig ist und mit welchen Begutachtungskosten Sie rechnen müssen. Quelle: TÜV Nord | ||
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