TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 28.10.2009, 14:23 #1
Benutzerbild von vwcult33
Golf Junkie
 
Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 7.526
Abgegebene Danke: 93
Erhielt 280 Danke für 261 Beiträge
vwcult33 vwcult33 ist offline
Golf Junkie
Benutzerbild von vwcult33
 
Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 7.526
Abgegebene Danke: 93
Erhielt 280 Danke für 261 Beiträge
Frage Heckklappe mit verlängerung. Eintragung?

Wie schaut es aus wenn eine Heckklappe Gecleant wurde und ein Blech angeschweißt wurde das die Rückleuchten teilweise abdeckt.
Rückleuchten nicht gekürzt deck aber genau so viel ab.
Bekommt man das eingetragen? Und wenn ja was kostet so ne Eintragung?


vwcult33 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 28.10.2009, 14:27 #2
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 730
Abgegebene Danke: 42
Erhielt 19 Danke für 19 Beiträge
superi superi ist offline
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 730
Abgegebene Danke: 42
Erhielt 19 Danke für 19 Beiträge
Standard

Einzelabnahme+ Lichtfunktionstest wenn du keine Gutachten hast
-----------------------------------------------------------------------------------
das wird nicht billig aber lohnt sich mit sicherheit
superi ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 28.10.2009, 14:31 #3
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 730
Abgegebene Danke: 42
Erhielt 19 Danke für 19 Beiträge
superi superi ist offline
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 730
Abgegebene Danke: 42
Erhielt 19 Danke für 19 Beiträge
Standard

Hier das hab ich mal gefunden

Eintragung nach §19 (3) StVZO: von ca. 35€ bis ca 50€, auch nach Aufwand gestaffelt
Eintragung nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO: ca ab 65€ plus evtl. Aufwand für Sonderprüfungen,
Gutachtenbeschaffung, etc...

Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein gültiges Teilegutachten oder ein Teil mit einer EG-BE oder ABE mit Auflage zur Abnahme hat.
Bei Eintragungen nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO können sich verschiedene Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b. Fahrwerk und Reifen.
Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist.

Wenn mehrere Eintragungen auf einmal vorgenommen werden, kann es günstiger als lauter einzelne Eintragungen werden, da manchmal einzelne Prüfungen für mehrere Umbauten gleich sind, z.B. wird bei Sonderlenkrad mit geänderter Rad-Reifenkombination bei Einzelabnahme in einem Termin nur einmal ein Fahrversuch durchgeführt.




Ich will nix falsches sagen aber ich glaube einzelabnahmen darf nur der tüv und nicht irgendwie dekra oder gtü oder wiese alle heißen machen:

gruß
superi ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 28.10.2009, 14:31 #4
Benutzerbild von Fansi
Golfumbaufertigsteller
 
Registriert seit: 29.03.2009
Beiträge: 541
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 26 Danke für 24 Beiträge
Fansi Fansi ist offline
Golfumbaufertigsteller
Benutzerbild von Fansi
 
Registriert seit: 29.03.2009
Beiträge: 541
Abgegebene Danke: 4
Erhielt 26 Danke für 24 Beiträge
Standard

Solche Themen hatten wir schon öfters.

Also eingetragen bekommt man es schon, aber ob das dann 100% legal ist glaube ich nicht. Da man ja trotzdem das Rücklicht für die Blinker umbauen muss.
Kosten habe ich keine Ahnung
MFG
Fansi ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 28.10.2009, 14:37 #5
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 730
Abgegebene Danke: 42
Erhielt 19 Danke für 19 Beiträge
superi superi ist offline
Golf-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 730
Abgegebene Danke: 42
Erhielt 19 Danke für 19 Beiträge
Standard

Wann ist eine Einzelabnahme notwendig?
Sie wollen mehr Individualität? Sie wollen mehrere Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen, ohne eine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen miteinander kombinieren? Sie sind stolzer Besitzer eines eigens für Sie hergestellten oder umgebauten Einzelstücks?

In diesen Fällen ist eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Lassen Sie sich bei umfangreichen Umbauten vorab von Ihrem Sachverständigen beraten, ob das geplante Tuning genehmigungsfähig ist und mit welchen Begutachtungskosten Sie rechnen müssen.


Quelle: TÜV Nord


superi ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Heckklappe clean und weiter???Stellmotor/Schalter/ZV???? ronnystritzke Elektronik 37 01.06.2009 18:45
Heckklappe des Löwen DerLoewe Tuning 8 29.11.2007 13:00


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:51 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt