TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 12.08.2012, 18:22 #1
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was ist es denn? wenn es keine ABE ist?:p das E-Prüfzeichen heißt nur das das teil geprüft ist.. aber nicht als was... kann auch als zimmerlampe geprüft werden..:p


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Alt 12.08.2012, 18:34 #2
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Zitat:
Zitat von BillyboyHH89 Beitrag anzeigen
was ist es denn? wenn es keine ABE ist?:p das E-Prüfzeichen heißt nur das das teil geprüft ist.. aber nicht als was... kann auch als zimmerlampe geprüft werden..:p
Nein, eben nicht! Die ENUMMER sagt das es geprüft wurde.. Eine Zierlampe würde nie eine E nummer bekommen,da es laut stvo nie erlaubt wäre... (z.b Unterbodenbeleuchtung bekommt nie eine Enummer) Jeder Polizist, Tüv-Prüfer ect. weiß wie er anhand der E genehmigung(nummer) ermitteln kann ob das Teil tatsächlich gefahren werden darf.
Bitteschön
Zitat:
Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.
Mensch, soviel wurde noch nie über ne E nummer disskutiert! Ein Polizist und ein Tüv-Prüver ect. schaut nach der E Nummer. Außerdem hast du jetzt bei jedem Thema wo es um Fk Angel Eyes geht das gleiche reingeschrieben. (ich suche ne Abe ect....)
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