wenn er kein mängelschein von der polizei hat würde ich es anfechten.
es muß ja der polizeibeamte unterschreiben und du selbst auch.
so war es bei mir in einer kontrolle wo sie mich mit am lkw rausgewunken haben.
So ein Blödsinn! Selbst wenn die Polizei vergessen hat, einen Mängelschein auszufüllen, hat das überhaupt nichts mit der Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit zu tun. Das sind zwei Paar Schuhe! Die Anzeige ist trotzdem rechtens!
Zitat:
Zitat von GTi-Jan
Ohne mir jetzt alles durch zu lesen, kann ich nur sagen alles schwachsin!
Solltest aber vielleicht erstmal alles lesen, bovor Du behauptest, es wäre "alles Schwachsinn", Du Knaller!
Und in dem vorliegenden Fall geht es nicht um eine Verwarnung wegen abgelaufenem TÜV, sondern um das Führen eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs, dass durch den TÜV durchgefallen ist!!!
Zitat:
Zitat von GTi-Jan
Bevor man bußgeld zahlen muss, kommt erst eine verwarnung von, ich glaub 35€. Mit der aufforderung die behobenen mängel nach 2-4 Wochen vor zu zeigen!
Die Höhe der Verwarnung (5-35 €) bzw. des Bußgeldes (ab 40 €) hängt doch ganz von dem jeweiligen Mangel am Fahrzeug ab! Schau doch bitte mal einen Bußgeldkatalog im Netz an und überzeug Dich davon! Das Beispiel mit den abgefahrenen Reifen ist recht schön! Da is nix mit erst 35,- Verwarnung. Das ist sofort eine Anzeige mit Bußgeld und Punkten!
hier das ist aus dem neuen bußgeldkatalog:
Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte
Ich hatte 4Monate keinen Tüv und keine AU. Hatte 4 nicht eingetragene und dazu auch total abgefahrene Reifen auf dem Wagen. Ich habe eine Verwarnung von 35€ zahlen müssen. Hab nachgefragt und da meinten die, das es, da ich eine relativ saubere Weste habe, nur eine verwarnung gibt! Sollte mir noch mal sowas in der art passieren, sprich: auto ohne tüv und schlechte Reifen die dazu noch nichteinmal eingetragen sind, kann ich mir sicher sein das der Lappen min. einen Monat weg ist!
So ein Blödsinn! Selbst wenn die Polizei vergessen hat, einen Mängelschein auszufüllen, hat das überhaupt nichts mit der Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit zu tun. Das sind zwei Paar Schuhe! Die Anzeige ist trotzdem rechtens!
Solltest aber vielleicht erstmal alles lesen, bovor Du behauptest, es wäre "alles Schwachsinn", Du Knaller!
Und in dem vorliegenden Fall geht es nicht um eine Verwarnung wegen abgelaufenem TÜV, sondern um das Führen eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs, dass durch den TÜV durchgefallen ist!!!
Die Höhe der Verwarnung (5-35 €) bzw. des Bußgeldes (ab 40 €) hängt doch ganz von dem jeweiligen Mangel am Fahrzeug ab! Schau doch bitte mal einen Bußgeldkatalog im Netz an und überzeug Dich davon! Das Beispiel mit den abgefahrenen Reifen ist recht schön! Da is nix mit erst 35,- Verwarnung. Das ist sofort eine Anzeige mit Bußgeld und Punkten!