TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 19.01.2008, 11:25 #1
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Bevor man bußgeld zahlen muss, kommt erst eine verwarnung von, ich glaub 35€. Mit der aufforderung die behobenen mängel nach 2-4 Wochen vor zu zeigen!



Mfg Jan


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Alt 19.01.2008, 11:39 #2
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Zitat:
Zitat von GTI_Jan
Bevor man bußgeld zahlen muss, kommt erst eine verwarnung von, ich glaub 35€. Mit der aufforderung die behobenen mängel nach 2-4 Wochen vor zu zeigen!



Mfg Jan
hier das ist aus dem neuen bußgeldkatalog:
Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte
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Alt 19.01.2008, 13:52 #3
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Zitat:
Zitat von teufel77tiertier
hier das ist aus dem neuen bußgeldkatalog:
Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte
Ich hatte 4Monate keinen Tüv und keine AU. Hatte 4 nicht eingetragene und dazu auch total abgefahrene Reifen auf dem Wagen. Ich habe eine Verwarnung von 35€ zahlen müssen. Hab nachgefragt und da meinten die, das es, da ich eine relativ saubere Weste habe, nur eine verwarnung gibt! Sollte mir noch mal sowas in der art passieren, sprich: auto ohne tüv und schlechte Reifen die dazu noch nichteinmal eingetragen sind, kann ich mir sicher sein das der Lappen min. einen Monat weg ist!



mfg
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Alt 19.01.2008, 11:59 #4
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Es gibt gewisse Konkurenzen im OWI (Ordnungswidrigkeitenrecht).
Wenn man durch eine Tat einen Straftatbestand und einen Bußgeldtatbestand (OWI) verwirklicht, ist die Folge, dass zunächst die Straftat geahndet und erst wenn keine Strafe verhangen wird, die OWI geahndet wird.
Geringfügige OWI (bis 35,-): mündliche verwarnung i.d. R. mit Verwarnungsgeld. Einverständnis des Betroffenen muss vorliegen.
KEIN Einverständnis des Betroffenen: Verwarnungsverfahren nicht möglich, daher weiteres Verfahren ein Bußgeldverfahren.
Verwarnungs- und Bußgeldverfahren kann man also nicht in der Reihenfolge pauschalisieren.

In unserem Fall hat die Polizei pflichtgemäßes ermessen gem § 47 OWiG, d.h. die Polizei muss nach dem Opportunitätsprinzip tätig werden, da der betroffene in diesem Fall über die bestehenden Mängel an seinem Fahrzeug in Kenntnis gesetzt war und diese beseitigen musste, hätte er das Fahrzeug besser nur für die Reparaturen bewegen sollen.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php)

MFG
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Alt 19.01.2008, 14:03 #5
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@ GTI_Jan

da haste aber richtig schwein gehabt würd ich sagen!!!
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