TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 17.01.2008, 21:18 #1
s.d.w
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Standard Strafe - wegen mängel die der TÜV gesehen hat !?

Servus gemeinde,


ein Kumpel hat von mir ein Problem mit der Polizei und ihm wurden 3 Punkte aufgebrummt... da ich leider in der beziehung kein Pro bin und weis das hier unteranderm Polizisten mit aktiv sind nun Folgende frage


Zitat:
Zitat von Brief
Hallo zusammen,

hab grad eben meine Post aufgemacht und folgender Punkt regt mich grad voll auf.

Kurze Vorgeschichte:
Ich habe mit meinem alten Auto im Nov. keinen TÜV und kein AU bekommen. Der TÜV hat mir dann eine Nachfrist von gut 4 Woche gegeben (bis 19.12) das ich die Mängel behebt, unter anderem die Reifen.

Jetzt hatte ich das ganze ein bissel schweifen lassen, da ich mir eh ein neues Auto gekauft hab, warum dann noch dieses machen ...

Jetzt wurde ich am 5.12 Nachts um 2 Uhr von der Polizei angehalten, normale Kontrolle. Die haben dann festgestellt das dies und dies nicht richtig ist etc... ich hab Ihnen dann den SChein vom TÜV gezeigt und dacht es sei alles i.O.

So jetzt kommts *hrhr
Jetzt mach ich hier den Brief auf und les, das ich 100 Euro Strafe zahlen muss plus 3 Punkte, halllo?!?!? was gehten da ab? Das kann doch nicht normal sein ...

Wenn ich doch mit meinem Auto hätte nimmer fahren dürfen warum sagt mir der TÜV das nicht?? Dann hätte ich das Auto ja stehen gelassen?






wäre euch über einen rat seeehr dankbar


gruß S.D.W


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Alt 17.01.2008, 21:49 #2
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Hat er denn von der Polizei irgend was bekommen, Mängelbericht, Aufnahmeblatt ( Strafzettel ) ?

Damit man weis, ob es von der Polizei ausging oder nicht ?
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Alt 17.01.2008, 21:50 #3
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Das Problem sehe ich hier drin, dass das Auto zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle nicht ausreichend Verkehrssicher gewesen ist. Der TÜV ist nicht die Executive, sondern die Polizei ist das ausführende Staatsorgan.
Ich denke, da wird dein Kumpel mit leben müssen, werde mich aber diesbezüglich nochmal schlau machen. Spätestens morgen Abend sollte ich dir mehr sagen können .

MFG
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Alt 17.01.2008, 21:52 #4
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Ich würde auf jedem Fall Anwalt einschalten.
Vielleicht kommt er so um die Punkte drum herum
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Alt 17.01.2008, 22:00 #5
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dank euch schonmal Jungs - also so viel ich weis hat er nichts bekommen... aber ich frage ihn gleich nochmal
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Alt 18.01.2008, 12:06 #6
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das ist nicht rechtens:

ich hab, bedingt durch krank, urlaub und einsatz, den tüv termin um 3 monate verschwitzt! mein auto wurde auf einer raststätte angeguckt, ein zettel geschrieben und ich musste 2 mal 15 euro bußgeld zahlen!

1 mal 15 euro: tüv 3 oder mehr monate abgelaufen
1 mal 15 euro: AU 3 oder mehr monate abgelaufen!

2 tage später hatte ich ja n termin beim tüv, hab alles machen lassen und tüv bekommen, hab das schreiben zu der polzeistelle geschickt, somit war alles iO!

bei dir isses ja so, das du 4 wochen zeit hast, mägel zu beseitigen und innerhalb dieser frist dein auto wieder beim tüv etc vorzustellen hast! mit den zetteln der Nachuntersuchung musst du auf jeden fall zur polizei und es deiner zulassungsstelle zukommen lassen! solang der wagen angemeldet ist, bist du in der pflicht, das alles nachzuweisen!..

du bist zwar auch in der pflicht, tüv rechtzeitig machen zu lassen, jedoch hast du einen aufschub und musst demnach keine strafe, zumin. nicht in der höhe zahlen!

deine zulassungsstelle sollte das genau wissen, zur not in flensburg nachfragen oder die was vom prüfer geben lassen!.. 3 pkt und 100 euro sind mehr als zuviel!!!
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Alt 18.01.2008, 12:40 #7
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Ist es nicht auch so, dass festgestellte Mängel schnellstmöglich zu beseitigen sind?
Wie du selber schon sagtest du hast es schleifen lassen, warst aber noch in der Frist. Deswegen finde ich die 3 Punkte auch etwas viel.

Wenn du natürlich mit komplett abgefahrenen Reifen unterwegs warst solltest du dich selber mal fragen warum du es aus einem bestimmten Grund schleifen lässt, dann aber doch mit dem Auto fährst obwohl du ein neues hast.

Hoffe du kannst noch was gutes für dich dauß machen
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Alt 18.01.2008, 16:27 #8
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Was ihr meint ist ein Mängelbericht.
Und bei dem gilt, dass die festgestellten Mängel sofort zu beheben sind, innerhalb von 2 wochen vorzuführen ( zb. beim TÜV ) und bestätigen lassen und dann innerhalb von 3 weiteren Tagen an eure Zulassungsstelle zu schicken. Der kostet jedoch kein Geld, es ist die Verwarnung die Geld kostet.
Punkte gibt es im Fall des Tüvs erst wenn der Termin um mehr als 8 Monate überzogen ist.
mfg
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Alt 18.01.2008, 16:29 #9
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Zitat:
Zitat von 1.8GL
Punkte gibt es im Fall des Tüvs erst wenn der Termin um mehr als 8 Monate überzogen ist.
mfg
meines wissens nach falsch! 2 monate darf man drüber sein, danach 1 punkt
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Alt 18.01.2008, 16:42 #10
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http://redaktion.polizei-nrw.de/dort...atalog0103.pdf


Auf Seite 241 der pdf Datei mit der TBNR : 329113 bis 329610,
Die Punkte Anzahl in Klammer zählt nicht, es gibt nur Punkte wenn "B - PUNKTEANZAHL" ohne Klammer steht.

mfg




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Alt 18.01.2008, 19:16 #11
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die strafe ist schon gerechtfertigt!!

dein auto war zur zeit der verkehrskontrolle nicht verkehrssicher z.b. deine reifen.

wenn du vom tüv einen mängelbericht bekommst z.b. reifen abgefahren usw. dann hast du zwar 4 wochen zeit die mängel zu beheben aber wenn du in eine kontrolle kommst und dein auto nicht verkehrssicher ist ist es doch klar das du bußgeld und punkte bekommst.
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Alt 18.01.2008, 19:48 #12
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die sache müsste rechtens sein mit abgefahren reifen darf ich auch nicht mehr fahren wenn ich einen schein vom tüv habe mit diesen 4 wochen...tüv ist nicht die polizei
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Alt 18.01.2008, 21:25 #13
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@Amazing:

Das was Du meinst ist lediglich die Verwarnung wegen der abgeleufenen HU und AU, darum geht es hier aber nicht!

Im besprochenen Fall geht es, soweit ich richtig gelesen habe um ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug, das in eine Polizeikontrolle geraten ist.

@nepomuk:
wie schon "1.8GL" geschreiben hat ist es folgendermaßen:
HU um mehr als 2 Monate überzogen: 15,- €
HU um mehr als 4 Monate überzogen: 25,- €
HU um mehr als 8 Monate überzogen: 40,- € + 1 Punkt
AU um mehr als 2 Monate überzogen: 15,- €
AU um mehr als 8 Monate überzogen: 40,- € + 1 Punkt

@Threadersteller:
Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Kontrolle verkehrsunsicher! Auch wenn der TÜV 4 Wochen Zeit zur Beseitigung der Mängel gibt, ist das kein Freifahrschein! Die Mängel sind trotzdem "umgehend" zu beseitigen, lediglich die Vorführung beim TÜV hat 4 Wochen Zeit.
Jetzt war der angehaltene auch noch so blöd, den Polizisten das TÜV-Gutachten mit den Mängeln auszuhändigen. Also haben die doch bloß gemütlich alle Mängel auf der Liste abarbeiten müssen, die ein amtlich anerkannter Gutachter festgestellt hat. Alles was nicht behoben war wurde zur Anzeige gebracht. Und jetzt kommt die zweite Strafe für die Blödheit:
Das Bußgeld wurde verdoppelt, weil ein vorsätzliches Handeln unterstellt wird, das ist bei fast allen Tatbeständen des Bußgeldkatalogs rechtens, da fast immer von fahrlässiger Begehung ausgegangen wird.

Im Gesetzestext steht sinngemäß:
"Sie setzten ein Kfz in Betrieb, das nicht verkehrssicher war. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer konnte nicht ausgeschlossen werden"

So... das sind normalerweise 50,- € und ein Punkt... wie gesagt bei fahrlässiger Begehung.

Da der Betroffene aber ein TÜV-Gutachten in den Händen hielt, ist davon auszugehen, das er von den Mängeln wusste und das Fahrzeug trotzdem in Betrieb gesetzt (also gefahren) hat. Also hat der die Verkehrsordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen und das Bußgeld wurde auf 100,- € verdoppelt.

War das einigermaßen verständlich erklärt?

MfG Benny
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Alt 19.01.2008, 00:41 #14
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wenn er kein mängelschein von der polizei hat würde ich es anfechten.
es muß ja der polizeibeamte unterschreiben und du selbst auch.
so war es bei mir in einer kontrolle wo sie mich mit am lkw rausgewunken haben.
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Alt 19.01.2008, 02:01 #15
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Ich habe ich soweit schlau gemacht und es sieht nicht besonders gut für deinen Kumpel aus.
Zitat Polizei: Wieso führt man ein Fahrzeug, welches diese Mängel aufweist (z.B. abgefahrene Reifen?)
Strafe hinnehmen, auch wenn es ärgerlich ist, aber damit hat man sich ne Menge (eventueller) Folgekosten erspart.

MFG
cartman1 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 19.01.2008, 04:16 #16
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Ohne mir jetzt alles durch zu lesen, kann ich nur sagen alles schwachsin!
ich wurde mit nem Honda von nem Kumpel angehalten. Der hatte 4 Monate keinen Tüv mehr.
ich hab nur ne verwarnung bekommen. Hab darauf hin mich beim ADAC erkundigt und auch beim Tüv. Die Polizei darf ers nach 2 verwarnungen und 8 Monaten dafür strafe kassieren! Was mich sehr gewundert hat! Hab dann für die restlichen mängel bezahlt, und auch gleich noch ma genau nach gefragt wies mit dem Tüv aussieht! Da meinten die, aufgepasst ich habs mir schriftlich geben lassen. Erst nach 8 Monaten und keinerlei hinweise aus erhebliche mängel darf eine strafanzeige seitens der Polizei erstellt werden!

Also lieber Stephan... Dein kollege sollte sich ma genau erkundigen. Wenn die Polizei nich einsichtig is, sofort rechtsanwalt einschalten!


Liebe grüße mein bester vom Jan
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Alt 19.01.2008, 11:05 #17
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Zitat:
Zitat von GTI_Jan
Ohne mir jetzt alles durch zu lesen, kann ich nur sagen alles schwachsin!



Liebe grüße mein bester vom Jan
wenn du in eine verkehrskontrolle kommst und hast z.b. abgefahrene reifen musst du dann ein bußgeld bezahlen und bekommst punkte? mit sicherheit ja!!!

und darum geht es!
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Alt 19.01.2008, 11:25 #18
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Bevor man bußgeld zahlen muss, kommt erst eine verwarnung von, ich glaub 35€. Mit der aufforderung die behobenen mängel nach 2-4 Wochen vor zu zeigen!



Mfg Jan
GTI_Jan ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 19.01.2008, 11:39 #19
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Zitat:
Zitat von GTI_Jan
Bevor man bußgeld zahlen muss, kommt erst eine verwarnung von, ich glaub 35€. Mit der aufforderung die behobenen mängel nach 2-4 Wochen vor zu zeigen!



Mfg Jan
hier das ist aus dem neuen bußgeldkatalog:
Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR; 3 Punkte
teufel77tiertier ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 19.01.2008, 11:59 #20
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Es gibt gewisse Konkurenzen im OWI (Ordnungswidrigkeitenrecht).
Wenn man durch eine Tat einen Straftatbestand und einen Bußgeldtatbestand (OWI) verwirklicht, ist die Folge, dass zunächst die Straftat geahndet und erst wenn keine Strafe verhangen wird, die OWI geahndet wird.
Geringfügige OWI (bis 35,-): mündliche verwarnung i.d. R. mit Verwarnungsgeld. Einverständnis des Betroffenen muss vorliegen.
KEIN Einverständnis des Betroffenen: Verwarnungsverfahren nicht möglich, daher weiteres Verfahren ein Bußgeldverfahren.
Verwarnungs- und Bußgeldverfahren kann man also nicht in der Reihenfolge pauschalisieren.

In unserem Fall hat die Polizei pflichtgemäßes ermessen gem § 47 OWiG, d.h. die Polizei muss nach dem Opportunitätsprinzip tätig werden, da der betroffene in diesem Fall über die bestehenden Mängel an seinem Fahrzeug in Kenntnis gesetzt war und diese beseitigen musste, hätte er das Fahrzeug besser nur für die Reparaturen bewegen sollen.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php)

MFG






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