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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| | #21 | |||
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| Wörtherseefahrer |
Es gibt wohl noch Prüfer die das anscheinend machen, aber hier in Paderborn und Umkreis gibt es niemanden mehr. Selbst der Tüv der mir vor 2 Jahren 245/35 auf 10x17 eingetragen hat, würd das mittlerweile nicht mehr machen. | |||
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| | #22 | |||
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| Tuning-Freak |
Hallo Leute. Ich schreibe gerade meine Bachelor-Thesis über das Thema Fahrzeugtuning. Ein großer Teil beschäftigt sich mit der Zulässigkeit von Veränderungen. Ich denke, dass ich euch, nachdem ich eine umfangreiche Recherche betrieben habe in diesem Thema die klare Gesetzeslage erklären kann. 1. Änderungsabnahmen / Einzelabnahmen / Einzelbetriebserlaubnis Bauteile, die nicht über eine ABE-, ABG-, EG-, ECE- Zulassung verfügen müssen von einer Prüfstelle abgenommen werden. Liegt dazu ein Teilegutachten vor sind drei mögliche Verfahrensweisen möglich: a) Eintragung per Änderungsabnahme gemäß §19 Abs. 3 StVZO. Hierbei müssen alle im Gutachten geforderten Verwendungsbereiche und Auflagen eingehalten werden. Bsp. Eine Tieferlegung mit serienmäßiger Reifen-/Felgen-Kombination. Hierbei muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) nicht verändert werden, ein Nachtrag erfolgt lediglich bei Zulassungsänderung) b) Eintragung mittels Einzelabnahme gemäß §§ 19 Abs. 3 i.V.m. 21 StVZO Diese Variante ist anzuwenden, wenn der Verwendungsbereich des Gutachtens eingehalten wird, jedoch nicht alle Auflagen eingehalten werden. Ein Prüfer (dazu später mehr) kann dann eine Begutachtung des Ist-Zustandes vornehmen und die Zulässigkeit bescheinigen. Bsp. Fahrwerk tiefer als im Gutachten oder Verwendung einer nicht geprüften Kombination aus Rädern und Fahrwerk Ein Eintrag in die ZSB 1 ist immer dann notwendig, wenn das Gutachten dies fordert. c) Einzelbetriebserlaubnis Die letzte Möglichkeit ist die Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21 StVZO. Dies ist immer dann notwendig, wenn die Zulässigkeit eines Bauteils für einen bestimmten Fahrzeugtyp nicht nachweisbar ist. Ein Prüfer kann dann eine umfängliche Untersuchung vornehmen und die Zulässigkeit bestätigen. Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist dann zwingend notwendig. Bsp. Nicht ausreichendes Teilegutachten für Räder. 2. Wer darf was eintragen? Hierzu müssen zwei Begrifflichkeiten betrachtet werden. a) technische Prüfstelle Die technische Prüfstelle stellt in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen die DEKRA b) amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen Das sind GTÜ, KÜS usw. Hierunter fallen in den neuen Bundesländern auch der TÜV und in den alten die DEKRA. Abnahmen gemäß §19 Abs. 3 StVZO dürfen alle technischen Prüfstellen und die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen. Abnahmen gemäß §§19 Abs. 3 i.V.m. 21 StVZO und reine §21er Eintragungen dürfen ausschließlich die technischen Prüfstellen vornehmen. In der Praxis sieht das häufig anders aus und die Prüfer überschätzen ihre Kompetenzen. Dies führt dazu, dass sie sich strafbar machen können und die Abnahme KEINERLEI Rechtmäßigkeit besitzt. 3. Folgen von Nichtbeachtung Sollte eine eine Abnahme falsch abgelaufen sein ist man ganz schnell im Bereich des Erlöschens der Betriebserlaubnis. Wenn eine Gefährdung begründet werden kann (was bei Fahrwerksteilen in der Regel nicht schwer ist) wird es richtig ärgerlich. Fahrzeuge ohne BE dürfen im Bereich der StVO nicht in Betrieb gesetzt werden. Lediglich direkte Fahrten zur Wiedererlangung (TÜV/DEKRA und Zulassungsstelle) sind zulässig. Das angesprochene Gesetz ist lediglich eine interne Richtlinie des TÜV für die alten Bundesländer. In den neuen dürfen sie es ja eh nicht. Gesendet von meinem VTR-L09 mit Tapatalk | |||
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| Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Gylee für den nützlichen Beitrag: |
| | #23 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
Ohne das ich mir jetzt alle Antworten durchgelesen habe... Nein ich habe die Felgen nicht eingetragen bekommen... Es soll irgendwo in Deutschland Tüv Prüfer geben die sowas noch eintragen allerdings keine seriösen Ortsansässigen Tüv Prüfer die streng nach Vorschriften arbeiten... Da ich kein Bock auf irgendwelche Hampelmänner in blauen Uniformen habe die das ganze anschliessend anzweifeln bin ich halt den Schritt gegangen und fahre jetzt rundrum 8x17 mit 205 40 17 wie es im Gutachten steht Damit gabs weder Diskussionen beim Eintragen noch bei irgendwelchen Kontrollen Finde es echt Schade aber so will es leider die Gesetzgebung in Deutschland bzw. In unserer Region... im Osten und im Süden solls wohl noch einfacher sein | |||
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| | #24 | |||
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| Golfumbaufertigsteller | | |||
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| | #25 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
Der Prüfer hat mir die Mitteilung bzw. Info der Zentrale gezeigt in der steht das die in Zukunft auf den Impact Test achten sollen Der ja nunmal die kleinste getestete Reifengrösse angibt Wenn man jetzt einen kleineren bzw. Hauptsächlich nen schmaleren reifen fahren möchte braucht man eine Freigabe vom Reifenhersteller sowie vom Felgen hersteller... Und die bekommste i.d.r. nicht | |||
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| | #26 | |||
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| Forenabhängiger |
Freigabe vom Reifenhersteller ist 2 min arbeit und bei z.B. Falken nach 2 Tagen per E-Mail da. Freigabe vom Felgen Hersteller gibt es immer nur im Bereich Traglast und das steht in jedem Normalen Gtachten mit drin. Hättest du dir alle Antworten durch gelesen hättest du die Antwort schon vor gut ner Woche gelesen und dich entsprechend um die Sachen kümmern können. | |||
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| | #27 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
Wie gesagt die weigern sich alle die Dinger einzutragen Nur in 8x17 rundrum mit 205 40 17 Habe ja nun auch seit 3 Monaten die Kreuzspeichen drauf Ob die Turbos nochmal drauf kommen steht in den Sternen | |||
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| | #28 | ||
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| Gast |
So kleine Info der Vollständigkeit halber: Reifen sind per Einzelabnahme eingetragen worden. Also wie ein paar Vorredner schon sagten, alles noch möglich man muss nur Prüfer finden die sich auskennen und Lust auf sowas haben. | ||
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| | #29 | |||
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| Forenabhängiger |
Alles andere hätte mich auch schwer gewundert | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Convertible für den nützlichen Beitrag: | mimi (12.10.2017) |
| | #30 | ||
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| Gast |
Es war aber beim Tuner ! Der direkte Weg zum TÜV blieb nach wie vor erfolglos. | ||
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| | #31 | |||
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| Golftreffenplaner | Letztendlich zählt doch nur das Ergebnis | |||
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