mein Kumpel hat ein riesen Problem, wo ich der Meinung bin, dass Dr. Willkür am Werk ist. Er besitzt einen Golf 3 Cabrio VR6 Umbau. 2011 wurde ALLES eingetragen und per Gutachten versehen. Vor 2 Wochen fuhr er zum TÜV und dann ging das Theater los. Der extrem nette (Ironie...) Prüfer sagte ihm, er muss ne komplette Vollabnahme machen, da das Gutachten aus 2011 abgelaufen und somit ungültig sei. Damit war das Thema für ihn durch.
Ich behaupte, dass dies vollkommener Schwachsinn ist. Kennt jemand die Rechtslage? Er hat noch 2 Wochen Zeit, innerhalb der Nachuntersuchung den Wagen endlich durch den TÜV zu bekommen, ohne erneut neue Gebühren zahlen zu müssen.