TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 17.11.2016, 15:18 #1
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Standard PROBLEM Vollabnahme!

Moin,

mein Kumpel hat ein riesen Problem, wo ich der Meinung bin, dass Dr. Willkür am Werk ist. Er besitzt einen Golf 3 Cabrio VR6 Umbau. 2011 wurde ALLES eingetragen und per Gutachten versehen. Vor 2 Wochen fuhr er zum TÜV und dann ging das Theater los. Der extrem nette (Ironie...) Prüfer sagte ihm, er muss ne komplette Vollabnahme machen, da das Gutachten aus 2011 abgelaufen und somit ungültig sei. Damit war das Thema für ihn durch.

Ich behaupte, dass dies vollkommener Schwachsinn ist. Kennt jemand die Rechtslage? Er hat noch 2 Wochen Zeit, innerhalb der Nachuntersuchung den Wagen endlich durch den TÜV zu bekommen, ohne erneut neue Gebühren zahlen zu müssen.

Wäre über jeden Ratschlag dankbar.


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Alt 17.11.2016, 15:21 #2
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Höre ich zum ersten mal!
Schon mit einem anderen Prüfer gesprochen?
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Alt 17.11.2016, 15:22 #3
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Hole gleich den Ordner mit Unterlagen und Gutachten usw. ab und fahre morgen zum TÜV und frage erstmal an, ob er das alles reibungslos machen kann. Der Wagen muss nämlich aus 60KM Entfernung schnellstmöglich geholt werden.
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Alt 17.11.2016, 15:27 #4
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Und warum faehrst du nicht in 60km Entfernung zum TUEV?
Zumal wenn alles eingetragen wurde gibt es auch nichts zu beanstanden. Aber von was fuer einem Gutachten du redest versteh ich noch nicht?!
Wurden die Abnahmen nicht in den Fahrzeugschein eingetragen und er faehrt mit losen TUEV Berichten herum?
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Alt 17.11.2016, 15:57 #5
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Der TÜV hat 2011 ein Gutachten über den Komplettumbau erstellt. Da ich viel mit Autos um die Ohren habe, war die Info über die Eintragung im Schein natürlich quatsch. Mit den Infos könnt ihr wohl mehr anfangen.

Geändert von Dr.Holleck (17.11.2016 um 16:07 Uhr)
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Alt 17.11.2016, 16:02 #6
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Wenn es im Schein drin steht dann läuft da gar nix ab.
Die Eintragungen sind für immer "haltbar"
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Alt 17.11.2016, 16:08 #7
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Zitat:
Zitat von keo Beitrag anzeigen
Wenn es im Schein drin steht dann läuft da gar nix ab.
Die Eintragungen sind für immer "haltbar"
Schau mal bitte auf meinen letzten Post, habe ans falsche Auto gedacht.
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Alt 17.11.2016, 16:55 #8
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Ich musste meinen vr umbau komplett im Schein eintragen lassen. Hatte einen Monat nach Abnahme zeit dazu gehabt und die Abnahme dann ungültig wird. Mit der Begründung dass es sonst Steuerhinterziehung etc. Wäre wegen dem größerem Hubraum...
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Alt 17.11.2016, 16:58 #9
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Wenn es vom TÜV oder ähnlichem abgenommen wurde, muss es Zeitnah bei der Zulassungsstelle in Papiere eingeschrieben werden. Zeitnah heißt aber nicht 5 Jahre später. Versuche bei dem damaligen Prüfungsbetrieb auf Kulanz einen erneuten Prüfungsbericht oder eine Abnahme zu bekommen. Als Problem könnte sich aber die letzte Abnahme vor 2 Wochen erweisen. Diese steht ja im Computer drin. Somit sind auch andere Prüfer drauf angewiesen
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Alt 17.11.2016, 17:00 #10
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Zumal, wenn du beim TÜV bist, kann dieser genauso eine neue Abnahme machen.




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Alt 17.11.2016, 17:28 #11
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Zitat:
Zitat von LuckyStriker Beitrag anzeigen
Zumal, wenn du beim TÜV bist, kann dieser genauso eine neue Abnahme machen.
Und was wird der Spaß kosten? Alle nötigen Unterlagen sind vorhanden, es fehlt nichts.
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Alt 17.11.2016, 17:29 #12
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Zitat:
Zitat von mimi Beitrag anzeigen
Als Problem könnte sich aber die letzte Abnahme vor 2 Wochen erweisen. Diese steht ja im Computer drin. Somit sind auch andere Prüfer drauf angewiesen
Wenn er woanders hingeht weiss die andere Niederlassung aber nichts davon. Das steht nur im PC vom jeweiligen Pruefer drin

Zitat:
Zitat von Dr.Holleck Beitrag anzeigen
Und was wird der Spaß kosten? Alle nötigen Unterlagen sind vorhanden, es fehlt nichts.
Um die 200€ rum mit HU

Geändert von Crs (17.11.2016 um 17:30 Uhr)
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Alt 17.11.2016, 17:35 #13
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Zitat:
Zitat von Crs Beitrag anzeigen
Wenn er woanders hingeht weiss die andere Niederlassung aber nichts davon. Das steht nur im PC vom jeweiligen Pruefer drin



Um die 200€ rum mit HU
Super. Mit der Info kann ich mehr anfangen und hoffe, dass der Prüfer morgen das Go gibt.
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Alt 18.11.2016, 18:06 #14
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wäre aber reine Kulanz wenn er das so macht. den seit 2011 haben sich die Richtlinien was solche Eintragungen angeht mehrfachg eändert und verschärft

und Eintragungen sind nicht unendlich Haltbar, ist ein Fahrzeug mehr als 7 Jahre Stillgelegt verfällt alles, dann ist immer eine Vollabnahme fällig
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Alt 19.11.2016, 13:32 #15
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Hey David.

Mit einem VR wird er mittleweile in NRW massiv probleme bekommen.

Auch die Kollegen in Hagen tragen das wohl eher nicht mehr ein. Die wollen nun eine Bescheinigung von VW, das die Leistung für das Auto passt. Die wiederum haben nur einige Tuner.

Die gehen vom größten Motor Original aus, und dann darf die Leistungssteigerung maximal 50% betragen. Damit bist du dann beim Vr6 leider drüber.

So mein Kenntnisstand aus den letzen 2 Jahren.

Kollege aus Bielefeld ist extra nach Hamburg gefahren
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Alt 19.11.2016, 14:28 #16
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Ausprobieren...

Sonst hilft ETP in Hamburg sicher gerne weiter.
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Alt 20.11.2016, 10:54 #17
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Zitat:
Zitat von American-Psycho Beitrag anzeigen
Ausprobieren...

Sonst hilft ETP in Hamburg sicher gerne weiter.
Genau die meinte ich
Die haben das Gutachten wohl

so... "Festigkeitsgutachten" das fiel mir nicht ein
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Alt 21.11.2016, 13:54 #18
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Also wenn der Umbau damals korrekt abgenommen wurde und nur nicht in den Papieren steht, ist die Frage ob nicht ein normaler Prüfer der Dekra,Küs oder Gtü helfen kann.
Wenn der Wagen sonst vollkommen ok ist und der Umbau nachwievor wie damals abgenommen, kann der ggf. ne Änderung der Fahrzeugpapiere §13(1) FZV ausschreiben.

Wenn das Amt willig ist, könnte auch nen Mangeleintrag in der Hu das nen positives Gutachten über die Änderung vorliegt und nachgetragen werden muss reichen.
Auch da mal fragen.

Das was schiefgelaufen ist wenn´s nicht im Schein steht ist klar, ob das Gutachten jetzt ungültig ist sehe ich wenn in ner Grauzone.
Zum Zeitpunkt der Abnahme war ja alles in den Richtlinien und der Golf darf auch so weiterfahren wenn´s im Schein stünde.

Hab das Problem mal mit jemandem gelöst der ne Gasanlage leider nicht hat nachtragen lassen, im Prinzip das gleiche.
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Alt 22.11.2016, 18:17 #19
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Ich habe nun den vollständigen Ordner und werde euch später ein paar Bilder senden. Daran könnt ihr wohl besser urteilen, was nun los ist. Mein Prüfer meint, dass der Kollege nicht mehr alle Latten am Zaun hat und er absolut kein Problem sieht, alles einzutragen. Nur macht er es nicht, da wir uns an die Dekra, wo das Gutachen erstellt wurde wenden sollten. Macht seiner Meinung nach viel mehr Sinn, zumal die Daten bei denen im PC sind. Ich meld mich später mit allen Infos und Bildern.
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Alt 22.11.2016, 21:42 #20
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So, anbei mal ein paar Bilder. Das letzte handschriftliche Bild beschreibt die Aussage des letzten Prüfers u.a.

...
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