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| Golf-Tieferleger |
Hallo Stefan, vielleicht für dich bißchen "Know-How" und Wissen: Grundlage einer Änderungsabnahme bezüglich einer Leistungssteigerung - egal ob der vorhandene Motor getunt wird oder ein anderer eingebaut wird - ist das VdTÜV Merblatt 751. Dort steht drin, daß bis zu einer Leistungserhöhung von 20% bei einem Serienfahrzeug daran nichts geändert werden muß! (Ich denke, daß schon mal auf den Geschwindigkeitsindex der Reifen geschaut werden sollte). Bis 40% Mehrleistung (worunter dein Umbau fällt), darf der Sachverständige ohne die Durchführung einer umfangreichen Probefahrt auf einer abgesperrten Teststrecke (was im Regelfall mehrere Tausend Kilometer auf einer Rennstrecke sind) bei geeigneten Maßnahmen bezüglich des Fahrverhaltens (meistens werden nur Domstrebe und Co. gefordert und bei Serienfahrwerk "verstärkte Dämpfer" wie Bilstein B6) solch einen Umbau positiv bewerten. Bezüglich der Bremsanlage nach EG sind die Anforderungen erfüllt, sofern das Serienfahrzeug eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h oder mehr hat, da es dann schon die höchst möglichen Anforderungen an eine Bremsanlage gemäß EG erfüllt. Ich hoffe, daß dieses "Hintergrundwissen" für dich von Interesse ist und auch hilfreich ist! Gruss. | |||
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