| Hilfe |
| Kalender |
| | #1 | |||
| ||||
| Hilfebietende |
Also war eben endlich mal beim TÜV nachdem ich gehört hab das es diese Regelung gar nicht mehr gibt das man den TÜV 1 Monat überziehen darf. Gut also war erstmal so dreist und bin mit MittelschalldämpferROHR und naja ziemlich abgefahrenen Reifen dahin, hab gemeint ob sie nicht erstmal drüber gucken können. Naja also haben dazu nix gesagt der meinte nur das mein Endschalldämpfer langsam durchrosten würde und da mal´n neuer hin konnte aber wär noch ok. Ende vom Lied ASU durchgekommen TÜV nicht muss hinten was an den Bremsen machen lassen. Aber jetzt zu meiner eigentlichen Frage, hab mir vor kurzem die Scheiben tönen lassen und auch vorne an der Scheibe so´nen Sonnenblendstreifen auf einmal sagt der zu mir das dass nicht erlaubt wäre und das meine ABE dazu nur für die Scheiben hinten gilt. Also ich dachte das wär erlaubt aber der Streifen darf nur eine bis zu einer vorgeschriebenen Länge sein!?? Gab jetzt zwar keine Probleme, hab gefragt was ich machen soll ob der ab muss und da meinte er nee lass mal is schon ok. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Forum | |||
| Typisch TÜV | TÜV-Board | |||
| Sch**ß TüV Nord in RD | TÜV-Board | |||
| HILFE! Was prüft der TÜV? | TÜV-Board | |||
| TÜV - lustiger Verein | TÜV-Board | |||
| Mein heutiger TÜV Tag.... | TÜV-Board | |||