TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 19.10.2006, 13:27 #1
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Also war eben endlich mal beim TÜV nachdem ich gehört hab das es diese Regelung gar nicht mehr gibt das man den TÜV 1 Monat überziehen darf.
Gut also war erstmal so dreist und bin mit MittelschalldämpferROHR und naja ziemlich abgefahrenen Reifen dahin, hab gemeint ob sie nicht erstmal drüber gucken können.
Naja also haben dazu nix gesagt der meinte nur das mein Endschalldämpfer langsam
durchrosten würde und da mal´n neuer hin konnte aber wär noch ok.

Ende vom Lied ASU durchgekommen TÜV nicht muss hinten was an den Bremsen machen lassen.

Aber jetzt zu meiner eigentlichen Frage, hab mir vor kurzem die Scheiben tönen lassen und auch vorne an der Scheibe so´nen Sonnenblendstreifen auf einmal sagt der zu mir das dass nicht erlaubt wäre und das meine ABE dazu nur für die Scheiben hinten gilt. Also ich dachte das wär erlaubt aber der Streifen darf nur eine bis zu einer vorgeschriebenen Länge sein!??

Gab jetzt zwar keine Probleme, hab gefragt was ich machen soll ob der ab muss und da meinte er nee lass mal is schon ok.


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Alt 19.10.2006, 13:30 #2
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So weit ich weiß darfst du 10 % deiner Windschutzscheibe tönen oder beschriften!!!! Korrigiert mich bitte wenn falsch!!!!

GreetZ
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Alt 19.10.2006, 13:53 #3
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nee, 10% stimmt und nicht im direkten Sichtbereich
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Alt 19.10.2006, 13:55 #4
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nee, 10% stimmt und nicht im direkten Sichtbereich
auch wenn der Streifen komplett schwarz ist nicht wie bei manchen so Serienmäßig so als Übergang??
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Alt 19.10.2006, 13:57 #5
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Ich hab auch ein komplett schwarzen ohne Übergang. Meiner ist so duster das du dir dadurch die Sonnenfinsternis angukkn kannst.... Die Rennleitung hat bisjezz nichts gesagt... Unsere komplette Community fährt so rum...
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Alt 19.10.2006, 15:30 #6
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Darfst Du. Auf den Scheiben sind eigentlich links und rechts Markierungen. Bis dahin darfst Du. Hab auch einen an meinem Passat. Ohne Probleme bisher...
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Alt 19.10.2006, 16:02 #7
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Also der Monat überziehen, ist eine vom Volksmund geprägte Redewendung.
Eigentlich wars noch nie erlaubt. Abgelaufen ist eben abgelaufen.
Früher wurde es nur mehr geduldet
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Alt 19.10.2006, 16:37 #8
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Rischtisch und vor allem bringt es nix mehr da du denn Tüv Stempel vom letzten Monat bekommst!
Also musst du eigentlich in 23 Monaten wieder zur HU.
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Alt 19.10.2006, 22:36 #9
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Und die ASU wird dein Auto nicht bestanden haben, wenn überhaupt, die AU!
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Alt 21.10.2006, 20:43 #10
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Zitat:
Zitat von Masterb2k
Und die ASU wird dein Auto nicht bestanden haben, wenn überhaupt, die AU!
Ja klar hieß halt früher ASU (Abgassonderuntersuchung) und jetzt nur noch AU hier sagt man halt das halt noch so.






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