Also Endresultat ist: Wird der Breitbau aus Blech gefertigt und fest mit der Karosse verbunden ist TÜV-mäßig nichts weiter zu beachten außer man darf net über die Grenze Spiegel zu Spiegel gehen. Denn sonst ist auch bei Blech eine Abnahme nötig. Ist der Werkstoff GFK so ist im Vorfeld mit dem TÜV zu klären unter welchen Bedingungen ein solcher Umbau erfolgen kann.