TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 18.06.2014, 13:26 #1
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Idee Do it yourselve Breitbau Golf 3

Kriegt man ein selbstgebauten Breitbau eingetragen, und wenn ja, was ist zu beachten?
Bitte nur Antworten auf diesen Beitrag und keine Bewertungen des Vorhabens.
Keine Fahrzeugspekulationen, sprich nimm die Felgen und die Spurverbreiterung.
Beim Thema bleiben.

Danke!



Geändert von Harti2506 (18.06.2014 um 13:31 Uhr)
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Alt 18.06.2014, 13:36 #2
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Was hast du denn genau vor? Die Angaben sind sehr ungenau, willst du ein GFK Bodykit oder Stoßstangen oder GFK Kotiaufsätze selber bauen oder alles aus Blech richtig verbreiter?

Die erste Variante kann dir nur der TÜV beantworten und bei der zweiten brauch man nix eintragen da es dann fest zum auto gehört.
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Alt 18.06.2014, 13:49 #3
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Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
und bei der zweiten brauch man nix eintragen da es dann fest zum auto gehört.
Schwer vorstellbar, dadurch ändert sich doch die Fahrzeugbreite und ist die nicht in den Papieren eingetragen ? Ab 2m Breite gilt doch auch Überholverbot in Baustellen z.B.
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Alt 18.06.2014, 13:56 #4
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Ja die Breite steht im Schein, Golf 3 hat ne Breite von 165cm, um ein Golf 3 auf über 2m zu bringen müsstest du (ab Spiegel gemessen) 15 cm Pro Seite Breiter werden als die breiteste Stelle am Auto (Spiegel). Das ist ne ganz schöne Menge, heist Jeder Radlauf ca. um 25cm breiter. Davon ging ich jetz nich aus^^ So Breit ist nichtmal das komplette Rieger Breitbau Kit.

Denke sobald man die breiteste Stelle (Spiegel zu Spiegel) überschreitet muss auch Blechverbreiterung abgenommen werden. Wie gesagt bei GFK Anbauteilen etc. is das was anderes.
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Alt 18.06.2014, 14:28 #5
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Also ich habe vor das aus Blech zu fertigen. Nach möglichkeit möchte ich das ganze aber nieten. Zu meinem Golf:es ist nen 2-türer. ich habe vor bis zu den türen zu verbreitern, nach hinten. und vorne etwas die kotflügel ziehen.

Will auch so um die 7cm machen hab ich überlegt. mehr auf keinen fall. zudem muss ich dann auch auf spurplatten gehen und dadurch ändert sich ja der radstand. um da dann nicht probleme zu kriegen soll es auch schon nicht so viel werden

Geändert von Harti2506 (18.06.2014 um 14:30 Uhr)
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Alt 18.06.2014, 14:30 #6
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Meiner Meinung nach brauchste da nix abnehm lassen dann.
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Alt 18.06.2014, 14:36 #7
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Also Endresultat ist: Wird der Breitbau aus Blech gefertigt und fest mit der Karosse verbunden ist TÜV-mäßig nichts weiter zu beachten außer man darf net über die Grenze Spiegel zu Spiegel gehen. Denn sonst ist auch bei Blech eine Abnahme nötig. Ist der Werkstoff GFK so ist im Vorfeld mit dem TÜV zu klären unter welchen Bedingungen ein solcher Umbau erfolgen kann.

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Alt 18.06.2014, 14:45 #8
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Genau stimmt soweit was de sagst, du kannst auch mit GFK verbreitern, Eintragungspflichtig ist das dann nur wenn du ganze GFK Teile wie Haube, Stoßstange etc
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Alt 18.06.2014, 15:35 #9
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Also ganz ehrlich: diese Aussagen
Zitat:
Zitat von Harti2506 Beitrag anzeigen
Also Endresultat ist: Wird der Breitbau aus Blech gefertigt und fest mit der Karosse verbunden ist TÜV-mäßig nichts weiter zu beachten außer man darf net über die Grenze Spiegel zu Spiegel gehen. Denn sonst ist auch bei Blech eine Abnahme nötig. Ist der Werkstoff GFK so ist im Vorfeld mit dem TÜV zu klären unter welchen Bedingungen ein solcher Umbau erfolgen kann.
Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Genau stimmt soweit was de sagst, du kannst auch mit GFK verbreitern, Eintragungspflichtig ist das dann nur wenn du ganze GFK Teile wie Haube, Stoßstange etc
widersprechen für mich der hier:

Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach brauchste da nix abnehm lassen dann.
Warum nicht einfach mal beim TÜV nachfragen und sicher sein ?
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pat... (18.06.2014)
Alt 18.06.2014, 17:07 #10
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Lesen und verstehn, is kein Wiederspruch, steht schon so richtig.






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breitbau, selber, tüv


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