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| Schrauber-Gehilfe |
Also Mädels, irgendwie läuft das gerad aus´m Ruder, oder? Hier werden Mutmaßungen und Fakten durcheinander geworfen... Fakt: Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage. Gerne antworten wir Ihnen: Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig. Die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers wird jeweils für das gesamte System erteilt. Nachträgliche Änderungen oder Umbauten an bauartgenehmigten Teilen sind nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen DEKRA Automobil GmbH AP7 Betriebsmittel und Infosysteme i.A. Andreas XXX ------------------------------------------------------- DEKRA Automobil GmbH HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7 Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart [email protected] * Welcome to DEKRA - DEKRA ------------------------------------------------------- DEKRA Automobil GmbH Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Zeidler Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Clemens Klinke (Vorsitzender), Dipl.-Ing. (FH) Werner von Hebel, Dipl.-Kfm. Wolfgang Linsenmaier, Dr.-Ing. Gerd Neumann Das ist erstmal die (strenge) Ausgangssituation. Wenn man Scheinwerfer verändert (egal in welchem Bezug) erlischt die BE für diesen Scheinwerfer. Das gilt natürlich auch beim Einsatz nicht legaler Leuchtmittel wie LED, HID Kits, 100W Glühlampen etc.pp. (Deshalb haben Glühlampen auch ein E-Zeichen) Wenn die BE für den Scheinwerfer erlischt, erlischt nicht der Versicherungsschutz, denn wir haben in Deutschland ein Versicherungspflicht-Gesetz Die Versicherung kann sich allerdings auf die fehlende BE berufen und den entstandenen Schaden beim Versicherungsnehmer einfordern. Das bedeutet, dass man unter Umständen wegen so einem Scheinwerfer bis an sein Lebensende zahlt...auch wenn der Scheinwerfer nicht im direkten Zusammenhang mit dem Unfall steht.Das es die DoKa´s auch in schwarz gibt, erschwert es einem Prüfer nur, originale von selbst lackierten zu unterscheiden. Ob der Prüfer das nun merkt oder nicht, ist aber reine Glückssache. Am Ende ist es wie bei so vielen Dingen im Leben: Jeder muss selbst wissen, was er tut! Nur soll sich niemand über die Konsequenzen beklagen, wenn er erwischt wird...ansonsten gilt: Wo kein Kläger - da auch kein Richter Geändert von Poldi (30.10.2013 um 13:35 Uhr) | |||
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