Dann muss man eben originale schwarze kaufen, das nachträgliche schwärzen ist nicht erlaubt und führt zum erlischen der Betriebserlaubnis des KFZ.
weiste was? is mir bei so na kleinigkeit voll egal, das soll ma jemand nachweisen das die nich original schwarz waren, bei meinen selbst geschwärzten siehste kein unterschied, nichma gepinselt, man sieht nichma das se jemals offen waren.
Zitat:
Zitat von G3 Variant
Da kannste dem Richter gerne sagen, aber die gibt es doch auch so zu kaufen.
Der lacht Dich nur aus und das mit Recht.
das glaub ich weniger, denn ich habe sie ja nicht selbst geschwärzt sondern original so erworben.
Wenns drauf ankommt und man dem richter einen soclhen fall genau erläutert und aufschlüsselt, das die färbung einheitlich erfolgte wie bei originalen schwarzen und ihn einen vergleichsscheinwerfer vorführt und ihn ein bisschen in das thema involviert dann lacht er die anklage aus!
es erfolgt beim tüv eine scheinwerferprüfung und auch dort wird ein prüfer nichts anderes feststellen könne als das diese perfekt ausgerichtet sind und leuchten!