weiste was? is mir bei so na kleinigkeit voll egal, das soll ma jemand nachweisen das die nich original schwarz waren, bei meinen selbst geschwärzten siehste kein unterschied, nichma gepinselt, man sieht nichma das se jemals offen waren.
Den Nachweis zu erbringen dürfte nicht besonders schwerfallen.
Zitat:
Zitat von Baxter89
Wenns drauf ankommt und man dem richter einen soclhen fall genau erläutert und aufschlüsselt, das die färbung einheitlich erfolgte wie bei originalen schwarzen und ihn einen vergleichsscheinwerfer vorführt und ihn ein bisschen in das thema involviert dann lacht er die anklage aus!
Da wäre ich mir nicht so sicher, wozu haben wir sonst Gesetze ?
Zitat:
Zitat von Baxter89
es erfolgt beim tüv eine scheinwerferprüfung und auch dort wird ein prüfer nichts anderes feststellen könne als das diese perfekt ausgerichtet sind und leuchten!
Und trotzdem einer baurtlichen Veränderung unterzogen worden sind welche in D nunmal nicht erlaubt ist.