TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 30.10.2013, 12:54 #1
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Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
weiste was? is mir bei so na kleinigkeit voll egal, das soll ma jemand nachweisen das die nich original schwarz waren, bei meinen selbst geschwärzten siehste kein unterschied, nichma gepinselt, man sieht nichma das se jemals offen waren.
Den Nachweis zu erbringen dürfte nicht besonders schwerfallen.

Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Wenns drauf ankommt und man dem richter einen soclhen fall genau erläutert und aufschlüsselt, das die färbung einheitlich erfolgte wie bei originalen schwarzen und ihn einen vergleichsscheinwerfer vorführt und ihn ein bisschen in das thema involviert dann lacht er die anklage aus!
Da wäre ich mir nicht so sicher, wozu haben wir sonst Gesetze ?

Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
es erfolgt beim tüv eine scheinwerferprüfung und auch dort wird ein prüfer nichts anderes feststellen könne als das diese perfekt ausgerichtet sind und leuchten!
Und trotzdem einer baurtlichen Veränderung unterzogen worden sind welche in D nunmal nicht erlaubt ist.


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Alt 30.10.2013, 13:02 #2
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Es is ne grauzone, ich habe den scheinwerfer in seiner bauart und in seiner ausleuchtung sowie leuchtkraft und funktion etc. nicht verändert oder beeinträchtigt !

und es ist definitiv nicht verboten das glas am scheinwerfer vorn zu öffnen, sonst wär warscheinlich wie bei allen anderen sachen die nicht geöffnet werden sollen nen aufkleber oder ähnliches dran der dann reist.
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Alt 30.10.2013, 13:32 #3
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Also Mädels,

irgendwie läuft das gerad aus´m Ruder, oder?
Hier werden Mutmaßungen und Fakten durcheinander geworfen...

Fakt:
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen,
...) sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.

Die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers wird jeweils für das gesamte System
erteilt.

Nachträgliche Änderungen oder Umbauten an bauartgenehmigten Teilen sind
nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. Andreas XXX

-------------------------------------------------------
DEKRA Automobil GmbH
HV-0370 Stuttgart * Abt.: AP7
Handwerkstr. 15 * 70565 Stuttgart
[email protected] * Welcome to DEKRA - DEKRA
-------------------------------------------------------

DEKRA Automobil GmbH
Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB-Nr. 21039
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dr.-Ing. Gerhard Zeidler
Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Clemens Klinke (Vorsitzender),
Dipl.-Ing. (FH) Werner von Hebel, Dipl.-Kfm. Wolfgang Linsenmaier, Dr.-Ing. Gerd Neumann


Das ist erstmal die (strenge) Ausgangssituation. Wenn man Scheinwerfer verändert (egal in welchem Bezug) erlischt die BE für diesen Scheinwerfer. Das gilt natürlich auch beim Einsatz nicht legaler Leuchtmittel wie LED, HID Kits, 100W Glühlampen etc.pp. (Deshalb haben Glühlampen auch ein E-Zeichen) Wenn die BE für den Scheinwerfer erlischt, erlischt nicht der Versicherungsschutz, denn wir haben in Deutschland ein Versicherungspflicht-Gesetz Die Versicherung kann sich allerdings auf die fehlende BE berufen und den entstandenen Schaden beim Versicherungsnehmer einfordern. Das bedeutet, dass man unter Umständen wegen so einem Scheinwerfer bis an sein Lebensende zahlt...auch wenn der Scheinwerfer nicht im direkten Zusammenhang mit dem Unfall steht.

Das es die DoKa´s auch in schwarz gibt, erschwert es einem Prüfer nur, originale von selbst lackierten zu unterscheiden. Ob der Prüfer das nun merkt oder nicht, ist aber reine Glückssache.

Am Ende ist es wie bei so vielen Dingen im Leben: Jeder muss selbst wissen, was er tut! Nur soll sich niemand über die Konsequenzen beklagen, wenn er erwischt wird...ansonsten gilt: Wo kein Kläger - da auch kein Richter

Geändert von Poldi (30.10.2013 um 13:35 Uhr)
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Alt 30.10.2013, 13:40 #4
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Interessante diskussion.

Ich weiß nicht, warum hier manche fast durchdrehen (G3 variant) weil jemand scheinwerfer schwärzt.. Natürlich ist es nicht erlaubt - im endeffekt bin ich mir aber sicher, dass man uns, wenn jemand das will, aus ziemlich jeder eingetragenen Veränderung einen Strick drehen kann. (Bspw. verändertes Fahrwerk / Radreifen kombi).

Von dem her halte ich es noch für ein geringeres risiko mit einem geschwärzten scheinwerfer rumzufahren, als bspw. mit schleifenden rädern, weil ich meine radläufe nicht ordentlich bearbeitet habe. das hier hart durchgegriffen wird, halte ich für richtig - hier liegt eine echte gefährdung vor. ein scheinwerfer, der geschwärzt wurde (ohne reflektorfläche!) leuchtet so gut wie ein originaler - risiko somit in meinen augen geringer.
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Alt 30.10.2013, 13:52 #5
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Zitat:
Zitat von Poldi Beitrag anzeigen
Die Versicherung kann sich allerdings auf die fehlende BE berufen und den entstandenen Schaden beim Versicherungsnehmer einfordern. Das bedeutet, dass man unter Umständen wegen so einem Scheinwerfer bis an sein Lebensende zahlt...auch wenn der Scheinwerfer nicht im direkten Zusammenhang mit dem Unfall steht.
die zeiten, dass eine versicherung sich das gesamte geld wiederholen kann, sind lange vorbei

maximale regress summe sind 5000€
bei sehr schweren fällen, ist es versicherungen schon gelungen vor gericht 2x5000€ zu bekommen
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Poldi (30.10.2013)
Alt 30.10.2013, 13:39 #6
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Zitat:
Zitat von Poldi Beitrag anzeigen
Nachträgliche Änderungen oder Umbauten an bauartgenehmigten Teilen sind
nicht zulässig.
Kann man sich wieder auslegen wie man will.

Ja wie gesagt, mir is das egal, is ne Kleinigkeit für mich, man kanns auch übertreiben, verstehen tuh ichs bei krassen umbauten aber bei solch einer kleinigkeit nich...Glückssache is dat nich damit durch Prüfung zu komme sondern einfach schon Standart.

Folieren is für mich auch was anderes, da versteh ichs aber beim schwärzen, ach kack drauf, da wird mich keiner wegen anpissen.
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Alt 30.10.2013, 13:47 #7
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Ja, jetzt muss man differenzieren zwischen "hochgradig sicherheitsgefährdend" und "ist trotzdem verboten"...das Problem ist nur, viele Dinge sind in Deutschland nicht erlaubt und wenn man erwischt wird, heisst es ganz einfach "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Objektiv betrachtet gilt: Das Schwärzen der Scheinwerfer ist grundsätzlich nicht erlaubt!

Subjektiv betrachtet: muss jeder selbst wissen, ob er das (oder andere nicht erlaubte Dinge) macht...
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Alt 30.10.2013, 13:51 #8
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Hat denn von euch überhaupt schonma jemand son Streitfall gehabt?

schön ich habe beim Unfall die Scheinwerfer selber geschwärzt und es ist die BE eventuell erloschen, wurde geprüft und steht fest.

Natürlich wird dann aber auch geprüft ob es durch diese selbstgemachte Veränderung überhaupt zu dem Unfall kam!

Etwas ähnliches hatte ich mit nicht eingetragenem Fahrwerk und Felgen und habe aus na Teilschuld ne komplette Unschuld ausgehandelt und mein geld bekommen

Es wurde gesagt ich bekomme eine Teilschuld da ich mein Fahrzeug verändert habe aber es nicht abgenommen wurde. Mein dekra prüfer hat es nachträglich eingetragen so wie es war und bescheinigt das der Unfall nicht durch diese Veränderung enstanden wäre und es genauso bei originalem Fahrwerk und Felgen passiert wäre!
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Alt 22.11.2013, 01:40 #9
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Bis "fahrlässig" mag es sein, daß man nur bis 5000€ in Regress genommen wird.
Aber bei der Änderung solch eines bauartgenehmigten Bauteil ist es schon "Vorsatz" und da greifen strafrechtliche Maßnahmen! Und wird eine Straftat in Verbindung mit einem Fahrzeug nachgewiesen, so ist auch der Führerschein weg!
Danach kommt dann die zivilrechtliche Seite: Schadensersatz und Co!
Und "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
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Alt 23.11.2013, 10:58 #10
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Ich sehe das genauso wie Baxter 89 sollange die Scheinwerfer Leuchten und eingestellt sind ist das alles kein problem und einen Führerscheinendzug für sowas finde ich auch total dämlich. Genau wie bei so vielen anderen sachen wie die ganzen Eintragungen beim Tüv.

mfg Dustin





Geändert von Bullsrider (23.11.2013 um 19:39 Uhr)
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Alt 23.11.2013, 11:05 #11
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Zitat:
Zitat von Bullsrider Beitrag anzeigen
Ich zb fahre auch ohne Kat rum
Zahlst aber nicht die Steuern, oder ?

Wow toller Typ.


Man sieht es doch immer und immer wieder,
es sollte für wesentlich mehr Delikte die Pappe entzogen werden.
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Peter[OG] (23.11.2013)
Alt 23.11.2013, 15:34 #12
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Ich zahle ganz normale Steuern
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Alt 26.11.2013, 10:41 #13
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Zitat:
Zitat von Poldi Beitrag anzeigen
Ohne KAT zu fahren ist Steuerhinterziehung! Da man nicht den Regelsatz zahlt sondern für ein Auto mit KAT, ist das Betrug - auf sowas steht das Finanzamt
Genau darum hatte ich ja gefragt :
Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Zahlst aber nicht die Steuern, oder ?
Die tolle Antwort:
Zitat:
Zitat von Bullsrider Beitrag anzeigen
Ich zahle ganz normale Steuern
Das schlimme für mich ist, das es nicht verstanden wird.
Wie kann man so ....sein ?
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Poldi (26.11.2013)
Alt 23.11.2013, 16:15 #14
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Dämlich sind die Leute die ganz Bewusst ein Auto ohne Betriebserlaubniss bzw. ohne Versicherungsschutz im Strassenverkehr bewegen.

Genau so dämlich ist es wegen einem fehlenden Kat eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung zu riskieren und das auch noch in einem öffentlichen Forum zu schreiben.

Die Vollpfosten sollte es alle mal so richtig erwischen !!!

Bei so viel Blödheit kenne ich kein Mitleid !!!
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Poldi (26.11.2013)
Alt 26.11.2013, 09:45 #15
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Ohne KAT zu fahren ist Steuerhinterziehung! Da man nicht den Regelsatz zahlt sondern für ein Auto mit KAT, ist das Betrug - auf sowas steht das Finanzamt
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