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| Schrauber-Gehilfe |
Na ja nciht so ganz, auf privatem Grund kann man natürlich ohne Zulassung rumfahren, erlaubt ist das schon, der andere Punkt ist die Versicherung, ohne Absperrung kann theoretisch jeder auf das Grundstück und verletzt werden, dann wird die Versicherung etwas sagen, bzw. die Zahlung evtl. verweitgern wenn etwas passiert ist. Auf öffentlichem Verkehrsraum gilt die StvZo und der Wagen muß Tüv haben. Egal ob der Wagen nun steht oder fährt (sonst könnten ja Wracks auch am Straßenrand verwittern...). Übrigens waren die Schergen des Königs noch rel. nett zu dir (GT_Vari) sie hätten auch in die vollen greifen können, die die Plakette abkratzen können, die Kennzeichen einziehen und dich abschleppen lassen können und das alles auf deine Kosten, immerhin hatte dein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis und damit keine gültige Zulasung. Wäre krass gewesen, aber durchaus möglich, gerade auch mit dem Hinweis "Verdacht auf Illegale Rennen". Denk mal drüber nach... In deinem Gutachten dürfte auch so in etwa der Satz stehen "... ist unverzüglich dem Tüv vorzuführen" - heißt übersetzt ohne schuldhaftes Zögern, also sofort und ohne Umwege nach dem Einbau zum Gutachter. | |||
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