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Alt 11.06.2013, 09:00 #11
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Zitat:
Zitat von GT_Variant Beitrag anzeigen
1- Fand es halt nur merkwürdig das ruhender Verkehr kontrolliert werden darf.
2- Dann durfte ich ja z.B. krass genommen vor der Haustür kontrolliert werden, wenn das Auto abgestellt ist und das war meine Frage
1- na das wurde doch bereits ca. 30 Minuten nach Eröffnung des Postings beantwortet
Zitat:
Zitat von w1cht Beitrag anzeigen
auf öffentlichen Verkehrsgrund ist die StVZO einzuhalten, egal ob das Fahrzeug steht oder fährt!
2- oh ja krass ^^
wie gesagt wurde bereits beantwortet


Mag sein das es früher so war, oder das mal so war das man nur belangt werden konnte wenn die Motorhaube noch warm war.
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