1- Fand es halt nur merkwürdig das ruhender Verkehr kontrolliert werden darf.
2- Dann durfte ich ja z.B. krass genommen vor der Haustür kontrolliert werden, wenn das Auto abgestellt ist und das war meine Frage
1- na das wurde doch bereits ca. 30 Minuten nach Eröffnung des Postings beantwortet
Zitat:
Zitat von w1cht
auf öffentlichen Verkehrsgrund ist die StVZO einzuhalten, egal ob das Fahrzeug steht oder fährt!
2- oh ja krass ^^
wie gesagt wurde bereits beantwortet
Mag sein das es früher so war, oder das mal so war das man nur belangt werden konnte wenn die Motorhaube noch warm war.