Hatte gestern mit nem Kumpel eine Diskussion, weil er meinte ich hätte meine Felgen und Reifen eigentlich problemlos eingetragen bekommen müssen......
Ich wollte 8 und 9x14 Steffan BCW auf meinem 2er Golf eintragen lassen (BJ 91) und es wollte mir selbst die DEKRA nicht abnehmen, mit der Begründung die Felge würde nicht bündig mit dem Radkasten abschließen....
Mein Kumpel meinte, man müsse zwischen E1 und E9 Norm unterscheiden, welche entweder sagt: Lauffläche muss abgedeckt sein oder Räder müssen bündig abschließen...
Für mich ist diese Information totales Neuland..... Weiß jemand mehr darüber?