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forchi 17.02.2013 15:57

Felgen eintragen E1 und E9 Norm ?!
 
Hallo Leute.....

Hatte gestern mit nem Kumpel eine Diskussion, weil er meinte ich hätte meine Felgen und Reifen eigentlich problemlos eingetragen bekommen müssen......

Ich wollte 8 und 9x14 Steffan BCW auf meinem 2er Golf eintragen lassen (BJ 91) und es wollte mir selbst die DEKRA nicht abnehmen, mit der Begründung die Felge würde nicht bündig mit dem Radkasten abschließen....

Mein Kumpel meinte, man müsse zwischen E1 und E9 Norm unterscheiden, welche entweder sagt: Lauffläche muss abgedeckt sein oder Räder müssen bündig abschließen...

Für mich ist diese Information totales Neuland..... Weiß jemand mehr darüber?

AAM 17.02.2013 16:21

die neuste RICHTLINIE sagt das dein rad KOMPLETT abgedeckt sein muss.

die lauffläche reicht nicht mehr.

außer der prüfer hält sich nicht dran weil richtlinie und kein gesetz.

Golf-3 16V 17.02.2013 16:30

Jup , soweit ich weis darf die Felge nur noch 3mm maximal herausstehen.

forchi 17.02.2013 18:38

Zitat:

Zitat von AAM (Beitrag 1556370)
außer der prüfer hält sich nicht dran weil richtlinie und kein gesetz.

Und wie sieht der neuste Gesetzes-Stand in dieser Richtung hin aus?


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