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| Gast |
So gebe mal meinen Senf dazu. Jedes Fahrzeug hat eine Typengenehmigung (siehe dazu auch Typgenehmigung) Die bei der Bemusterung angebrachten Teile müssen auch an deinem Fahrzeug, wenn diese von Werk verbaut wurden, angebracht und Funktionsfähig sein. Nun hast du jedoch die Möglichkeit dir den Heckscheiben Wicher und die Reinigungsanlage austragen zu lassen, wenn du zwei Außenspiegel hast! Bevor du das nicht gemacht hast sind dem TÜV Prüfer die Hände gebunden!!! Seit Juni 2012 gibt es neue Vorgaben und einen neuen Mängelbaum in welchem der Prüfer den erkannten Mangel raussucht und dann automatisch die Beurteilung zum Mangel erhält. (GM oder EM oder sogar VU & VG). Daher bleibt dir nix anderes übrig als eine Einzelabnahme machen zu lassen und diesen auszutragen. Mit jedem anderen Vorgehen würde sich der Prüfer strafbar machen.... Das alles hat den einfachen Hintergrund das die Sicht nach hinten immer gewährleistet sein muss… | ||
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