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Svento 05.01.2013 17:35

Neue TÜV Richtlinien?
 
War am Donnerstag beim TÜV Süd um Fahrwerk Felgen einzutragen und eine neue Plakete zu bekommen. Ich hatte keinen einzigen Mangel. Nur einen erheblichen...
Heckscheibenwischer fehlt... WTF?:leck-mich.:
habe eine Teilcleane Heckklappe. Und dann kommt der Herr Ingeneur und will da jetzt einen Heckwischer dran haben.
Anscheinend gibt es jetzt eine neue Richtlinie die besagt, dass was am Fahrzeug original verbaut wurde dran sein muss...
Ich habe so nen Hals...
:abgelehnt:

max 05.01.2013 17:45

Ist der Heckwischer denn bei Dir ausgetragen =

Redvr6 05.01.2013 17:49

Hallo,

also ich war auch neulich zum TÜV (DEKRA) mit meinem Golf und hatte keinen Heckwischerarm dran, weil er abgebrochen war. Der Prüfer hat mir das auch erklärt, das der Wischerarm dran sein muss, da ja die Düse und Halterung vorhanden sind. NUR wenn es nichts davon gibt (clean), dann ist das kein Problem (er hatt selber einen G3 mit gecleanter Heckklappe). So die Aussage von Ihm! Gehe einfach zum anderen Tüvler, denn die Herrschaften haben da unterschiedliche Meinungen! Oder wie mein vorredner sagt, austragen lassen!!! Was nicht dran ist, kann auch nicht Funz. Ich habe übrigens ohne Mängel bestanden unter der Voraussetzung das der Wischerarm wieder dran kommt, (war zu der Zeit bestellt und nocht nicht geliefert) was ich auch gemacht habe und am nächsten Tag die Plakette bekommen.

MfG

max 05.01.2013 17:55

Mittlerweile zahlst ja schon 90 € für beides. Wenn man wieder zum anderen fährt zahlt man doch schon wieder die 90€.

AAM 05.01.2013 17:56

das ist doch schon lange so....


hatte ich auch vor 3,5 jahren als leichten mangel, die plakette bekam ich aber trotzdem.

bei der letzten hu hat es den gleichen prüfer aber nicht gestört.

lass das ding einfach austragen oder versuchs bei einem anderen prüfer.

marko1983 05.01.2013 19:57

Zitat:

Zitat von Svento (Beitrag 1535288)
War am Donnerstag beim TÜV Süd um Fahrwerk Felgen einzutragen und eine neue Plakete zu bekommen. Ich hatte keinen einzigen Mangel. Nur einen erheblichen...
Heckscheibenwischer fehlt... WTF?:leck-mich.:
habe eine Teilcleane Heckklappe. Und dann kommt der Herr Ingeneur und will da jetzt einen Heckwischer dran haben.
Anscheinend gibt es jetzt eine neue Richtlinie die besagt, dass was am Fahrzeug original verbaut wurde dran sein muss...
Ich habe so nen Hals...
:abgelehnt:

Also es kann als Hinweis im Prüfbericht auftauchen, nur kann es kein erheblicher Mangel seien ! Mir ist keine Vorschrift bekannt hinten einen Heckwischer zu haben. Man könnte auch nur mit einem Aussenspiegel rumfahren, weil nur 2 Spiegel vorschrift sind (Innen mitgerechnet)

Fahr zu ner Werkstatt wo auch der Tüv hinkommt und dann bezahlste nur die Nachprüfung von 15€ oder sowas...

Zitat:

Zitat von max (Beitrag 1535304)
Mittlerweile zahlst ja schon 90 € für beides. Wenn man wieder zum anderen fährt zahlt man doch schon wieder die 90€.

Wieso nochmal 90€ ? Er muss doch nur zur Nachprüfung... da ist es doch egal bei wem. Kannst auch zur Dekra oder Küs fahren mit deinem Bericht...

Gylee 05.01.2013 20:13

Ist ganz einfach,theoretisch muss alles was am Fahrzeug dran ist auch funktionieren!
Ist.kein Motor und keine düse mehr da und dass loch ist verschlossen,dann muss da auch keiner sein! Austragen muss man da garnix. Wenn der Prüfer es ganz genau nimmt,dann musst du noch den wischerhebel vom Vento verbauen,da der keine Funktion für die hintere Scheibe hat.
Wenn dein Auto eine EU Zulassung hätte(keine Angst erst ab dem 4er),dann kann er darauf bestehen,dass alle werkseitig montierten Dinge,Funktionen und anbauteile da sind wo sie hingehören!
Und da kommt dann das austragen wieder zum Vorschein!
Hoffe,dass hat geholfen;-)

max 05.01.2013 20:25

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1535377)
Wieso nochmal 90€ ? Er muss doch nur zur Nachprüfung... da ist es doch egal bei wem. Kannst auch zur Dekra oder Küs fahren mit deinem Bericht...

Man lernt ja nie aus. Habe ich nicht gewußt.

AAM 06.01.2013 01:03

Zitat:

Zitat von Gylee (Beitrag 1535386)
Ist.kein Motor und keine düse mehr da und dass loch ist verschlossen,dann muss da auch keiner sein! Austragen muss man da garnix.



komisch das meine mängel "wischerblatt hinten & scheibenreinungsanlage hinten defekt" waren.

Loch ist natürlich verschweißt.....

Dj-Thunder 06.01.2013 02:37

So gebe mal meinen Senf dazu.

Jedes Fahrzeug hat eine Typengenehmigung (siehe dazu auch Typgenehmigung)

Die bei der Bemusterung angebrachten Teile müssen auch an deinem Fahrzeug, wenn diese von Werk verbaut wurden, angebracht und Funktionsfähig sein.

Nun hast du jedoch die Möglichkeit dir den Heckscheiben Wicher und die Reinigungsanlage austragen zu lassen, wenn du zwei Außenspiegel hast!

Bevor du das nicht gemacht hast sind dem TÜV Prüfer die Hände gebunden!!! Seit Juni 2012 gibt es neue Vorgaben und einen neuen Mängelbaum in welchem der Prüfer den erkannten Mangel raussucht und dann automatisch die Beurteilung zum Mangel erhält. (GM oder EM oder sogar VU & VG).

Daher bleibt dir nix anderes übrig als eine Einzelabnahme machen zu lassen und diesen auszutragen. Mit jedem anderen Vorgehen würde sich der Prüfer strafbar machen....
Das alles hat den einfachen Hintergrund das die Sicht nach hinten immer gewährleistet sein muss…

marko1983 06.01.2013 12:47

Ich hatte es bis jetzt noch nichtmal als Hinweis drin stehen, obwohl ich noch andere Sachen geändert hatte etc. War bei meinem Vr6 mit komplett cleaner Klappe so und bei meinen Tdi mit teilcleaner Klappe... da bin ich ja mal gespannt was der Prüfer dieses Jahr meint... werd mich mal schlauch machen und einen Dekra und Küs Prüfer fragen was die meinen...

Gylee 06.01.2013 13:28

Die Typgenehmigung bezieht sich in diesem Fall auf die Baureihe 1H. Die Baureihe 1H umfasst unter anderem auch das Modell Vento. Das Modell Vento hat keinen Heckscheibenwischer.
Zum Verständnis hierzu: wenn ich mir auf meinen Golf eine Ventofront klatsche,müsste ich diese andernfalls ja auch eintragen lassen!

Dr.Gramot 06.01.2013 14:09

Du musst ja nichts eintragen lassen, was in deiner ABE steht. Darum geht es, um nichts anderes. Welche ABE zu deinem Auto gehört, sieht man am Typenschild. Wenn die Identisch zum Vento ist, ist das Käse. Das eine Stufenhecklimosine keinen Wischer hat, ein Fließheck ab Werk aber immer, hat schon seine Berechtigung.

Svento 06.01.2013 16:30

Schonmal danke für die ganzen Antworten.

Zitat:

Zitat von Dj-Thunder (Beitrag 1535599)
Nun hast du jedoch die Möglichkeit dir den Heckscheiben Wicher und die Reinigungsanlage austragen zu lassen, wenn du zwei Außenspiegel hast!

Bevor du das nicht gemacht hast sind dem TÜV Prüfer die Hände gebunden!!! Seit Juni 2012 gibt es neue Vorgaben und einen neuen Mängelbaum in welchem der Prüfer den erkannten Mangel raussucht und dann automatisch die Beurteilung zum Mangel erhält. (GM oder EM oder sogar VU & VG).

Genau das hat der TÜV Prüfer gesagt und meinte auch das es ja schon Sinn macht... Klar hat er recht aber ohne gefällt es mir einfach besser hehe

Über das Austragen werde ich mich beim nächsten Vorfahren mal informieren.
Werde jetzt einfach ne alte dich ich noch im Lager habe hinmachen und danach gleich wieder einlagern. Der Prüfer lachte auch nur und meinte ja die Polizei hier in der Gegend haben davon normalerweise keine Ahnung.

Ja das mit der Typenbezeichnung vom Vento stimmt. Deshalb auch die gleiche Versicherungseinstufung bei Vento und Golf.

Dann wünsche ich euch bei euren nächsten TÜV Terminen viel Glück.

Dj-Thunder 06.01.2013 22:58

Zitat:

Zitat von Gylee (Beitrag 1535743)
Die Typgenehmigung bezieht sich in diesem Fall auf die Baureihe 1H. Die Baureihe 1H umfasst unter anderem auch das Modell Vento. Das Modell Vento hat keinen Heckscheibenwischer.
Zum Verständnis hierzu: wenn ich mir auf meinen Golf eine Ventofront klatsche,müsste ich diese andernfalls ja auch eintragen lassen!

So in dem Fall hast du aber dann eine in der Typengenehmigung geprüfte Front am Fahrzeug! Hier geht es jedoch um das Fellen eines Bauteils welches von Werk bei eben diesem Fahrzeug verbaut war! Und daher muss es dann dran sein oder aber ausgetragen werden!

Du ich mache die Regeln nicht... Ich gebe halt nur weiter was diese besagen...

@marko1983 Es gibt diese und es gibt diese Tüvprüfer... am wenn du dann pech hast hast du am ende solch ein schreiben von der Zulassungsstelle:
"Nach den Ermittlungen der Kriminalpolizei wurde auch Ihr Fahrzeug von dem Prüfingenieur geprüft«, heißt es im Schreiben des Landratsamts, das alle 1 200 Autobesitzer aus dem Kreis Reutlingen erhalten. Verbunden mit der Aufforderung, innerhalb von vier Wochen eine neue Hauptuntersuchung machen zu lassen. Und zwar vom TÜV Süd, denn das ist die offizielle technische Prüfstelle des Landes. Eine Woche später will das Landratsamt das amtliche Ergebnis sehen, sonst sind Gebühren fällig. Die Rechnung für die neue Hauptuntersuchung müssen die Fahrzeughalter selbst bezahlen. " (Quelle: Falscher Segen für Tausende Autos - Reutlinger General-Anzeiger - Region Reutlingen - Reutlingen )

Von diesem Thema waren 3 meiner Arbeitskolegen betroffen und die haben beim Tüv nicht betrogen hatten nur das Pech an diesen Prüfer mit Ihrer HU gekommen zu sein.

Soviel zu den Thema

marko1983 08.01.2013 10:36

Zitat:

Zitat von Dj-Thunder (Beitrag 1536127)
@marko1983 Es gibt diese und es gibt diese Tüvprüfer... am wenn du dann pech hast hast du am ende solch ein schreiben von der Zulassungsstelle:
"Nach den Ermittlungen der Kriminalpolizei wurde auch Ihr Fahrzeug von dem Prüfingenieur geprüft«, heißt es im Schreiben des Landratsamts, das alle 1 200 Autobesitzer aus dem Kreis Reutlingen erhalten. Verbunden mit der Aufforderung, innerhalb von vier Wochen eine neue Hauptuntersuchung machen zu lassen. Und zwar vom TÜV Süd, denn das ist die offizielle technische Prüfstelle des Landes. Eine Woche später will das Landratsamt das amtliche Ergebnis sehen, sonst sind Gebühren fällig. Die Rechnung für die neue Hauptuntersuchung müssen die Fahrzeughalter selbst bezahlen. " (Quelle: Falscher Segen für Tausende Autos - Reutlinger General-Anzeiger - Region Reutlingen - Reutlingen )

Von diesem Thema waren 3 meiner Arbeitskolegen betroffen und die haben beim Tüv nicht betrogen hatten nur das Pech an diesen Prüfer mit Ihrer HU gekommen zu sein.

Soviel zu den Thema

Ja solls ja geben, aber was hat das nun damit zu tuen ? Dekra ist doch in Sachsen-Analt die offizielle Prüfstelle des Landes...

hary 08.01.2013 14:14

also das mit dem heckwischer ist ja krass!
nicht mal bei uns in österreich ist das so schlimm!
vorne schon aber hinten hast halt einfach nen leichten mangel mit dem vermerk ohne funktion

Dj-Thunder 09.01.2013 02:15

Zitat:

Zitat von marko1983 (Beitrag 1536714)
Ja solls ja geben, aber was hat das nun damit zu tuen ? Dekra ist doch in Sachsen-Analt die offizielle Prüfstelle des Landes...

Ganz einfach auch ein erhaltener Tüv kann bei einer Kontrolle wieder aberkannt werden.
Und nach neuem Mängelbaum und Mängelliste ist halt dieses fehlen wenn nicht ausgetragen ein erheblicher Mangel. Gewährt dir nun dein TÜV Prüfer trotz dieses offensichtlichem Mangel die Tüv Plakete dann hast du genau diesen Fall. Musst dazu dann nur in eine Kontrolle kommen und an einen Sachkundigen Beamten kommen (ja stell sich einer Vor auch die soll es geben aber das ist eine andere Geschichte...).

Häufen sich dann auch noch auf einen Prüfer solche Feststellungen dann dürfen dann plötzlich alle geprüften Fahrzeuge die vom Prüfer zuletzt die HU erhielten nochmal zwangsvorgeführt werden da dann davon auszugehen ist, das der Prüfer seinem Prüfungsauftrag nicht vorschriftsmäßig nachgekommen ist.

Und auch zu bedenken gebe ich hier an dieser Stelle das ein Fahrzeug das in einen Unfall verwickelt wurde und erhebliche Mängel (was nun mal dieser Scheibenwischer ist nach neuer Regelung) eine Mitschuld zugesprochen bekommen kann... Selbst wenn der Mangel nicht unmittelbar mit dem Unfallhergang zu verbinden war. (Selbe als wäre dein Tüv abgelaufen...)

Will damit jetzt keine Debatte lostreten und kann mir eigentlich auch egal sein jedoch sollte diese Information jeder haben und bedenken...

Und da ändert sich auch nicht dran nur weil in Sachsen Anhalt Dekra zuständig ist als Landesprüfstelle...

Amazing 09.01.2013 16:07

Zitat:

Zitat von Gylee (Beitrag 1535743)
Die Typgenehmigung bezieht sich in diesem Fall auf die Baureihe 1H. Die Baureihe 1H umfasst unter anderem auch das Modell Vento.

Nicht alles glauben was Wiki dir sagt, immerhin steht auch dort drin, das es VW INTERN 1H ist, dennoch ist der TYP Golf immer noch 1HXO, der Vento 1H5 usw usw usw.....

Die Bauartgenehmigungen gelten für den aufgeschlüsselten Typen, nicht jedoch für eine Typfamilie, dann könnte man 1HXO bis 95 zum 19E ( Golf 2 ) zählen weil sie Gemeinsamkeiten an der Achse zB haben....!

Gylee 21.01.2013 19:13

Ich habe heute mit mehreren TÜV-Prüfern (waren 3 anwesend) gesprochen und sie mal flott gefragt was denn nun Sache ist beim wischer cleanen.
Allesamt ohne zu diskutieren sagten,dass lediglich 2 Außenspiegel beim 3er notwendig sind. Wenn der wischer weg ist muss 100%ig nichts ausgetragen werden,da die ABE des Golfs KEINEN Heckwischer beinhaltet! U.a.auch wegen dem Modell Vento!


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