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| Wörtherseefahrer |
Hiho, ich hätte gern mal ein paar Erfahrungsberichte von Leuten die den Umbau von Trommelbremse auf Scheibenbremse an der Hinterachse vorgenommen haben. Es geht um die Eintragung. Eine Ansicht ist folgende: Die Hinterachse mit Scheibenbremse gabs original im Golf und müsse nicht eingetragen werden. Die andere Ansicht: Beim Wechsel auf Scheibenbremse greift man in das Fahrverhalten des Fahrzeugs im Straßenverkehr ein und dies müsse vom Tüv, auf Funktionalität und Sicherheit, überprüft und eingetragen werden. Ich selbst habe schon umgebaut und war heute bei unserem Tüv Nord. Einmal ein Zitat vom Tüv-Prüfer: "Eine bauliche Veränderung/Abweichung zum original Modell, welche in den Straßenverkehr eingreift, muss eingetragen werden." So, jetzt seid ihr dran. Eure Meinung ist gefragt! Grüße | |||
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