Den Variant gab es sehr wohl mit 4-loch Scheibenbremse hinten und zwar als GT! Habe selber einen. Das war beim Kurzen dreier auch so. Also ich würde so einen umbau nicht eintragen lassen sind ja alles Orginal Teile die es so ab Werk gab.
Wenn´s die Bremse nie ab Werk gab, sie also logischerweise auch nicht Teil der ABE/EG-Genehmigung ist muss sie eingetragen werden.
Ist ja dann das gleiche wie andere Nichtserienteile (Felgen oder meinetwegen Porsche Bremse...)
G60 Scheiben vorne mit Sätteln/Sattelhalter von VR6 oder so sind sogesehen auch nicht zugelassen. Solang es normale Scheiben sind (also nix gelochtes oder so, wo die ABE nicht zum Motor paßt) wird das aber nie jemand bemängeln oder bemerken das 14" Räder da garnicht mehr draufpassen ;-)
Beim Unfall ist man trotzdem arg in der Grauzone.
Für den Prüfer der jede Gutachtenauflage strengstens beachtet (Bördeln, ziehen etc. was in letzter Zeit sehr pauschal reingeschrieben wird) wir auch der Serienswap von 239 auf 256 Abnahmepflichtig sein, da nicht ab Werk.
Für den Ingenieur der auch Einzelabnahmen macht vielleicht eher nicht, ich wollte mal die G40 Bremse am Saugerpolo mit eintragen, hat er nicht gemacht und die Vollabnahme trotz wissentlich nie ab Werk eingebauter belüfteter Scheiben gemacht, der sagte sind ja Serienteile und besser allemal, fertig.
Scheint leider keine Klarheit zu herschen, mit Eintragung ist man jedenfalls immer sicherer.