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| ↑↑ Glanzfetischist |
hihi.... Also... Grundlegend möchte ich festhalten, das mich eine Eintragung nicht stört, zumal ich ja auch die G60 Anlage eintragen lasse, aber das hat nun auch den Hintergrund, das ich einen anderen Motor drin habe. Grundsätzlich halte ich es aber Geldschneiderei. Zitat:
= dieses Argument kann man dehnen wie ein Gummiband Genau genommen, am Bsp vom 1.8er 90PS, ist die KBA ( vor 95 ) und die EG ( nach 95 ) bei den Modellen mit und ohne Scheibe, identisch. Woran will ein Prüfer festmachen, ob dieses Fahrzeug nun mit ausgerechnet dieser originalen Bremse so ausgeliefert wurde? Es handelt sich immer um geprüfte originalteile, die schon am Golf 2 Platz gefunden haben. Der AFT wurde sogar mit 239er vorne ausgeliefert, wer will mir ans Bein pinkeln oder nachweisen, das die 256er an meiner Schlachkarosse nicht original sei?... Das ist alles nix weiter wie mit Kanonen auf Spatzen schiessen und Geld machen. Ein Eingriff ins Fahrverhalten ist auch der Einbau eines anderen Lenkrades aus dem VW Regal. Dennoch ist dies nicht eintragungspflichtig, o-Ton Dekra Stralsund. Klar sieht das jeder Prüfer anders, aber ich gebe dir Brief und Siegel drauf, das keiner auf den Trichter kommen würde, beim TÜV Fragen wegen der HA Bremse zu stellen, ist mir zB nie untergekommen und mein 90PSer hat Scheibe hinten original ... Geändert von Amazing (06.12.2012 um 13:32 Uhr) | |||
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