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Hallo Gemeinde, es geht um einen Golf 3 ABU 75Ps 1.6 liter Als allererstes Er wa Bei der prüfstelle FSP oder so ähnlich wa leider nicht dabei. Abgas untersuchung durchgefallen co2 wert zu hoch usw... Dann meinte der Prüfer, der Golf brauche eine Vollabnahme. und hat keine HU gemacht weil er ja bei der AU eh durchgefallen ist und eine HU ist dann ja nicht möglich Ohne AU keine HU das weiß ich. Er wurde stillgelegt vom verkäufer, ich hab den jetzt wieder Verkerssicher gemacht. Eingebaut wurde: Sämliches an bremsen leitungen lager usw... GW Fahrwerkt TATechnics (Gutachten) Einwarmwischer Bonrath (Gutachten) Alufelgen Borbet mit 195/50R15 Neuen Kat (E Nummer) Endschaller Novus (E Nummer Raid HP 28 cm lenkrad (ABE ...die aber denke mal verfällt wegen fahrwerk und reifen änderung) Ca 600 bis 700 euro investiert um alles so zu haben wies sein soll. Eingetragen sind die Reifen mit 195/50R15 der rest muss nur noch ein getragen werden und Tüv. Stimmt das, dass nach einer Stilllegung nur eine Vollabnahme statt finden muss ??? währe um hilfe echt dankbar gruß Jan __________________________________________________ _ Fehler im Text sind nur zur belustigung anderer Leute | ||
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