| Hilfe |
| Kalender |
| | #1 | ||
| |||
| Gast |
Hey. Habe eine Abnehmbare Anhängerkupplung erstanden. Im Nachhinein stellte sich Herraus das dieser Aus einem Dähnischen Re-Imoport Stammt. Ich habe mich bei einem bekannten Tüv Prüfer informiert, er sagte ich bekomme diese nicht eingetragen da kein E-Prüfzeichen vorhanden ist. Muss ich sie überhaupt Eintragen? Grüße | ||
Mit Zitat antworten |
| |