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| ¼-Meile-Fahrer |
eventuell kennt der ein oder andere meinen anderen thread in dem ich mich dezent über tüv und atu auskotze. das ganze wird immer kurioser. es handelt sich bei meinem auto um einen re-import aus italien, mj 96. auto hatte damals keine lwr. tüv will das jedoch sehn. also hab ich heute beim tüv angerufen, weil das ja nicht sein kann vor 2, 4, 6 usw jahren hat der bock ja auch immer seinen tüv bekommen. und mir wurde erklärt das man seit neuestem eine sondergenehmigung vom landratsamt braucht, in der drinsteht das das auto nachweislich ein reimport ist , und man eine ausnahme macht was die fehlende lwr angeht. also soll ich jetzt ernsthaft mit meinem papieren zum landratsamt und die schreiben mir dann so einen wisch ? hat da irgendjemand von euch schonmal so etwas gehört? | |||
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