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| Schrauber |
Hi Leute ich wurde vor paar Stunden von der Polizei angehalten und habe einen Mägelbericht erhalten. Es geht darum das bei meinem Golf Fahrwerk / Auspuff und Felgen eingetragen sind jedoch habe ich nur dieses Papier was der TÜV ausgestellt hat und die Eintragungen nie im Fahrzeugschein eintragen lassen. Die Eintragungen sind von 2003 , das Auto habe ich 2005 gekauft und wurde schon sehr oft angehalten und bis jetzt hatte sich nie ein Polizist beschwert als ich ihn die DIN A4 Eintragungspapiere vom TÜV gezeigt habe. Der Polizist heute meine das es Pflicht ist die Eintragungen so schnell wie möglich im Fahrzeugschein ergänzen zu lassen und da ich das Auto seit 2005 besitze hätte ich ja lange genug Zeit gehabt. Nun soll ich mit der Mängelkarte zur KFZ Zulassungsstelle und es nachtragen lassen und habe 10 Tage Zeit dafür. Kann mir jemand von euch sagen ob es wirklich Pflicht ist ? Und was kostet soeine Eintragung in dem Fahrzeugschein ? Ach ja, der Polizist meinte noch das ich Post bekommen werde wegen dem Bußgeld und evtl. noch einen Punkt, das wusste er nicht genau. Weis jemand von euch ob das rechtlich ist ? Ich mein das Nachtragen in den Kfz Schein kann ich verstehen aber gleich Bußgeld und sogar ein Punkt dafür finde ich etwas übertrieben vorallem weil ja alles eingetragen ist und ich die TÜV Papiere auch bei mir hatte. Danke für eure Hilfe Viele Grüße Smoky | ||
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