TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 24.01.2012, 18:45 #1
Schrauber
 
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Standard Mängelbericht wegen Eintragungen

Hi Leute

ich wurde vor paar Stunden von der Polizei angehalten und habe einen Mägelbericht erhalten.
Es geht darum das bei meinem Golf Fahrwerk / Auspuff und Felgen eingetragen sind jedoch habe ich nur dieses Papier was der TÜV ausgestellt hat und die Eintragungen nie im Fahrzeugschein eintragen lassen.

Die Eintragungen sind von 2003 , das Auto habe ich 2005 gekauft und wurde schon sehr oft angehalten und bis jetzt hatte sich nie ein Polizist beschwert als ich ihn die DIN A4 Eintragungspapiere vom TÜV gezeigt habe.

Der Polizist heute meine das es Pflicht ist die Eintragungen so schnell wie möglich im Fahrzeugschein ergänzen zu lassen und da ich das Auto seit 2005 besitze hätte ich ja lange genug Zeit gehabt.

Nun soll ich mit der Mängelkarte zur KFZ Zulassungsstelle und es nachtragen lassen und habe 10 Tage Zeit dafür.

Kann mir jemand von euch sagen ob es wirklich Pflicht ist ?
Und was kostet soeine Eintragung in dem Fahrzeugschein ?

Ach ja, der Polizist meinte noch das ich Post bekommen werde wegen dem Bußgeld und evtl. noch einen Punkt, das wusste er nicht genau.

Weis jemand von euch ob das rechtlich ist ? Ich mein das Nachtragen in den Kfz Schein kann ich verstehen aber gleich Bußgeld und sogar ein Punkt dafür finde ich etwas übertrieben vorallem weil ja alles eingetragen ist und ich die TÜV Papiere auch bei mir hatte.

Danke für eure Hilfe

Viele Grüße

Smoky


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Alt 24.01.2012, 18:47 #2
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Hää bei mir sagen die Tüver immer ich soll es bei Gelegenheit mal nachtragen lassen!

Von ner Pflicht hab ich noch nichts gehört! Solange du die Papiere dabei hast!
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Alt 24.01.2012, 18:48 #3
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wenn du das auto 2005 gekauft hast musstest du es ja auf dich anmelden oder? Und da hast du dich bei der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren beschäftigt und es heißt man soll diese Dinge bei der nächsten Beschäftigung mit den Fahrzeugpapieren eintragen lassen. Also hättest du es so wie ich das sehe damals eintragen lassen sollen Aber mein TÜV Prüfer hat zu mir auch gesagt eintragen ist eig nicht nötig
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Alt 24.01.2012, 18:55 #4
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Auf manchen Tüv zetteln steht drauf, dass man die FahrzeugPapiere innerhalb von 2 Woche zu berichtigen hat. Bei den meisten Eintragungen ist es aber egal wann die im schein kommen.

Die Eintragung in den schein kostet so um die8-10€!
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Alt 24.01.2012, 18:56 #5
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Ich dachte auch immer das es nicht nötig sei , vorallem bin ich ja seit 2005 bis heute ohne Probleme so gefahren und in der Zeit sicherlich 10-15 mal angehalten und kontrolliert worden.

Als ich das Auto 2005 auf mich umgeledet habe wurde ich auch nicht gefragt ob ich irgendwelche Eintragungen nachtragen möchte.

Naja nun muss ich da durch und so wie ich erfahren habe kostet es pro Eintragung ca 10€ bei der Zulassungsstelle

*EDIT*

Also bei mir steht auf den Eintragungen das ich es bei nächster Gelegenheit im Kfz Schein nachtragen lassen soll.
Hab es eben erst gesehen und schleppe das schon seit 7 Jahren mit mir rum

Geändert von smokyroyal (24.01.2012 um 18:57 Uhr)
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Alt 24.01.2012, 18:56 #6
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In den Papieren von der technischen Abnahme steht in der Regel drin, wie zügig die Korrektur der Fahrzeugpapiere erforderlich ist.

Steht da "bei nächster Gelegenheit", wäre das allerspätestens bei der An- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges gewesen.
Ansonsten kenne ich noch "schnellstmöglich", was sich ja von selber erklärt.
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Alt 24.01.2012, 18:57 #7
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Also ich kenn es so, dass es Pflicht ist.

Bei mir steht z.B. auf dem Abnahmeprotokoll der DEKRA drauf: "Dieses Gutachten ist längstens 1 1/2 Jahre gültig."

Folglich musste ich es bis dahin in den Fahrzeugschein eintragen lassen.
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Alt 24.01.2012, 19:01 #8
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Also bei manchen eintragungen muss man es in denn Schein eintragen lassen ja.
Ich lass es in der Regel eh in denn Schein eintragen, denn wenn du mal denn Zettel vom Tüv verlierst hast du garnichts.
Ist ja kein großes ding.
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Alt 24.01.2012, 19:13 #9
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Okay gut zu wissen, dann werde ich die Tage mal zur Zulassungsstelle fahren und es Eintragen lassen.

Nun bin ich mal gespannt was ich für einen Brief erhalten werde, weil laut des Polizisten muss er eine Anzeige schreiben und es folgt ein Bußgeld und evtl ein Punkt oder mehrere Punkte.
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Alt 24.01.2012, 19:18 #10
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einzelabnahme = sofort in den schein.

"normale" eintragung = bei nächster gelegenheit.



da gibts im grunde keine diskussion oder andere möglichkeit.
ist ne glasklare sache.

du hast einen fehler gemacht und jetzt musst du halt dafür geradestehen.

verbuche es unter lehrgeld und gut....




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Alt 24.01.2012, 19:43 #11
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Hab mir nun ein Termin bei der Zulassungsstelle gemacht und werde nächste Woche hinfahren.

Kosten von 13,80€ bis 35,90€ je nach Aufwand , also ist es mittlerweile etwas teuerer geworden aber mal sehen ich werde hier bescheid geben was ich bezahlen musste und wie es weiter ging.
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Alt 01.02.2012, 10:12 #12
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Ich war nun gestern bei der KFZ Zulassungsstelle gewesen und hab die Eintragungen vornehmen lassen, gekostet hat es für 3 Eintragungen 11,30 €.

Falls jemand mal das selber Problem haben sollte weis er nun bescheid
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Alt 01.02.2012, 10:19 #13
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Das is ja kein Geld!

Besser als wenn sie dir das Auto stilllegen wegen sowas!
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Alt 01.02.2012, 10:23 #14
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normaler weise sagen die vom tüv immer es reicht wenn du die schreiben dabei hast und wenn du das auto mal ab um oder neu anmeldest kannst du die ein tragungen machen! sonst must du ja jedes mal neu papiere haben! ist alles ne kostenfrage!
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Alt 01.02.2012, 10:28 #15
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Hallo,

Ich habe mich da vor kurzem mal drüber infomiert bei TÜV / Straßenverkehrsamt / Polizei

Folgendermaßen:

Egal um welche Art Eintragung es sich handelt, es muss in nächster Zeit im Fahrzeugschein eingetragen werden.

Die Polizei kann nach Lust und Laune die Eintragung vom TÜV so akzeptieren oder auch nicht!

Die Eintragung im Schein is von Kreis zu Kreis Unterschiedlich, Preise belaufen sich auf 5€ - 12€ (Nicht pro Eintragung sondern komplett).

Die wird man wohl mal eben noch Übrig haben, weil so spart man sich ne menge geld und ärger bei div. kontrollen.

Seh es als Lehrgeld an und hoffe auch das die nun den wisch noch anerkennen weil der ja schon was älter ist.

Punkte gibt es glaube ab 40€ Bußgeld, 3-4 Punkte und hoffe du bist aus der Probezeit weil sonst kommt mehr auf dich zu.
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Alt 01.02.2012, 10:56 #16
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Keine Ahnung ob es von Bundesland zu Bundesland, von Kreis zu Kreis oder von Prüfungsorganisation abängig und unterschiedlich ist.

Ich kenne beides :
- Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich
- Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat bei nächster Gelgenheit zu erfolgen

Beides Gutachten gemäß § 21 StVZO nach Fahrzeugänderung ( § 19 Abs.2 StVZO )
über die amtliche Prüfung eines Fahrzeugs

Bei einem Auto bin ich 6 Jahre mit den Papieren rumgefahren.
Dann kan eine Kontrolle und der Polizist sagte :
Sie MÜSSEN innerhalb von 2 Wochen ...........

Ich hatte Ihm das Gutachten samt Belegen, ABEs usw in der Hand gedrückt
und auf die Passage hingewiesen :
- Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat bei nächster Gelgenheit zu erfolgen

Das Fahrzeug hatte ein Saisonkennzeichen, musste also in dem Zeitraum weder an- noch abgemeldet werden.
Bei der HU Prüfung hätte das auch nicht gebracht die Papiere vorzulegen.
Die KÜS sagte mir :
Eine Einzelabnahme darf hier nur der TÜV machen ( wie ja geschehen ), Sie müssen also damit zur Zulassungsstelle und das in Schein und Brief umtragen lassen.

Da ich "wegen dem Fahrzeug " aber nie zur Zulassungsstelle musste kam es nicht dazu.
Bei den HU Untersuchungen habe ich sämtliche Gutachten, ABEs und Bescheinigungen den Prüfern gegeben, da ich generell dabei bin bei solch Abnahmen.

Gab nie groß Probleme.

Ne Kumpel hatte mal was da stand was drin wie :
die Fahrzeugpapiere sind innerhalb der nächsten 14 Werktage berichtigen zu lassen ...
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Alt 01.02.2012, 11:22 #17
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Zitat:
Zitat von MK3-16V Beitrag anzeigen
Hallo,

Ich habe mich da vor kurzem mal drüber infomiert bei TÜV / Straßenverkehrsamt / Polizei

Folgendermaßen:

Egal um welche Art Eintragung es sich handelt, es muss in nächster Zeit im Fahrzeugschein eingetragen werden.

Die Polizei kann nach Lust und Laune die Eintragung vom TÜV so akzeptieren oder auch nicht!

Die Eintragung im Schein is von Kreis zu Kreis Unterschiedlich, Preise belaufen sich auf 5€ - 12€ (Nicht pro Eintragung sondern komplett).

Die wird man wohl mal eben noch Übrig haben, weil so spart man sich ne menge geld und ärger bei div. kontrollen.

Seh es als Lehrgeld an und hoffe auch das die nun den wisch noch anerkennen weil der ja schon was älter ist.

Punkte gibt es glaube ab 40€ Bußgeld, 3-4 Punkte und hoffe du bist aus der Probezeit weil sonst kommt mehr auf dich zu.
Ganz genau so haben die mir das auch letztens gesagt.
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Alt 02.02.2012, 03:38 #18
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Also bei mir stand drin das die Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat bei nächster Gelgenheit zu erfolgen ist. Bin 5 Jahre so rum gefahren und bestimmt 20-30 mal kontrolliert worden und es hat nie jemanden gestört.

Das Geld für das Berichtigen der Fahrzeugpapiere stört mich nicht, eher das Bußgeld bzw noch Punkte falls es welche geben sollte.

Ich kann es halt nicht nachvollziehen ob es nun in den Fahrzeugpapieren steht oder ich den Zettel vom TÜV bei habe, Hauptsache ist doch das es eingetragen ist alles

Ich hätte es verstanden das sie gesagt hätten trage es in den nächsten 10 Tagen nach und gut ist aber gleich Punkte finde ich schon etwas übertrieben.

Naja mal schaun was mit der Post kommt, ich halte euch auf dem laufendem

Bin nun 6 Jahre gefahren und hab 0 Punke und nun sowas
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Alt 02.02.2012, 05:22 #19
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Bei den Scheinen vom Tüv steht ja immer die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 drauf. Somit ist dieser nur mit der Zulassungsbescheinigung mit der Nummer gültig. Wenn da drauf steht bei nächstem befassen mit der Zulassungsstelle ist das nur, weil da meist ein neuer Schein mit neuer Nummer ausgestellt wird und somit die Eintragung ungültig wird. Ich fahre mit einer Eintragung so seit 2 Jahren (immer nur 6 Monate wegen Saisonkennzeiche) rum ohne das es beanstandet wurde und die andere ist 1 Jahr alt auch ohne Probleme. Die sollen nur einmal den Zettel vom Tüv beanstanden, das Teil ist rechtsgültig da ich mich noch nicht mit der Zulassungsstelle befasst habe.


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