Bei den Scheinen vom Tüv steht ja immer die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 drauf. Somit ist dieser nur mit der Zulassungsbescheinigung mit der Nummer gültig. Wenn da drauf steht bei nächstem befassen mit der Zulassungsstelle ist das nur, weil da meist ein neuer Schein mit neuer Nummer ausgestellt wird und somit die Eintragung ungültig wird. Ich fahre mit einer Eintragung so seit 2 Jahren (immer nur 6 Monate wegen Saisonkennzeiche) rum ohne das es beanstandet wurde und die andere ist 1 Jahr alt auch ohne Probleme. Die sollen nur einmal den Zettel vom Tüv beanstanden, das Teil ist rechtsgültig da ich mich noch nicht mit der Zulassungsstelle befasst habe.