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| Tuning Felgen & Reifen, Motortuning, Fahrwerke und mehr |
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| User entfernt |
Mein Vr ist auch ein Umbau (1,8l 90ps) er läuft bei meiner Versicherung ganz normal über die Schlüsselnummer des Fahrzeugs, sprich als 1,8l 90PS!! Ich habe meiner Versicherung auch gesagt das es ein Umbau ist. Spielt für die aber keine Rolle, da es eine Abnahme ist! Meine Versicherungstante hat mir gesagt, das es wie z.b. neue Felgen gesehen wird! Wir hatten nämlich anfangs die schlüsselnummer von nem Vr genommen und dann gab es ärger mit der Zulassungsstelle, daraufhin hat meine Beraterin sich bei ihrer Zentrale über den Umgang mit solchen "Umbauten" informiert und meinte das es für die Versicherung ein 90Ps Wagen bleibt und der Umbau eine eingetragene Veränderung ist und fertig! Wenn es nach Leistungssteigerung geht, müsste man ja bei einem gechipten Fahrzeug auch die Versicherung informieren?? Geändert von VR-Mel (15.07.2012 um 16:40 Uhr) | ||
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| | #2 | |||
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| Forenseele | Zitat:
natürlich! genauso wie jedes PS eingetragen werden muss. bei motorumbauten kommt es einfach darauf an was der TÜV einträgt, entweder wird die alte schlüsselnummer behalten, sie wird genullt oder es wird die vom spenderauto genommen. | |||
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| | #3 | ||
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| User entfernt | Zitat:
Also, ich lasse jede Veränderung vom Tüv absegnen und gut. So Dinge wie Motorumbau natürlich der Versicherung auch, solange ich aber z.b. Felgen, AGA, Chip usw usw nicht extra Versichert (im Schaden ersetzt) haben möchte, teile ich dies auch nicht der Versicherung mit. Der Tüvprüfer hat mein Fahrzeug bei einer Abnahme, für verkehrssicher erklärt, somit kann mir die Versicherung garnichts. Wäre ja noch schöner, wenn der Tüv mir nen Chip abnimmt und die Versicherung nach nem Unfall sagt sie zahlen nicht, weil das auto 10ps mehr hatte. Damit können die doch nicht durchkommen....selbst mit 10Ps weniger wäre der Unfall passiert. Was anderes natürlich, wenn man mit nicht abgenommenen Teilen fährt. Dann finde ich es auch richtig wenn sie nicht zahlen. Geändert von VR-Mel (15.07.2012 um 21:51 Uhr) | ||
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| | #4 | ||||
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| Wörtherseefahrer | Woher nimmst Du die Erkenntnis? Zitat:
Zitat:
Es geht nicht darum, was Du ersetzt haben möchtest, sondern schlicht und einfach um die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr und die entsprechende Versicherung. Es geht letztlich um den Schaden, den Du ggf. anderen zufügst und auf dem Du dann sitzen bleibst! Oder bist Du unfehlbar? Zitat:
TÜV und Versicherung sind zwei Paar Schuhe, bitte nicht verwechseln! Du hast den Chip eingetragen, warum sagst Du das dann nicht gleich? Zitat:
ääh - ja, widerspricht sich das nicht jetzt mit manchen Deiner Äußerungen? | ||||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Drive für den nützlichen Beitrag: | pwrd111 (16.07.2012) |
| | #5 | ||
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| User entfernt | Zitat:
Aber nur weil ein Prüfer das abgenommen hat heißt das nicht das die Versicherung automatisch zu zahlen hat. Der Prüfer wird natürlich sagen das zu dem Zeitpunkt als er das Auto begutachtet hat alles in Ordnung war und was danach noch geändert wurde entzieht sich seiner Kenntnis. Wäre ja nicht der erste Fall in dem extra für TÜV irgendwelche Teile umgebaut werden. Woher soll der Prüfer wissen ob zum Zeitpunkt der Prüfung ein anderer Chip eingebaut war wenn man es ihm nicht sagt ? | ||
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| | #6 | ||
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| User entfernt | Zitat:
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| | #7 | |||
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| Wörtherseefahrer | Zitat:
Ansonsten droht ggf. das altbekannte Prozedere bei einem Crash ...... | |||
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