allein für einen 16v umbau braucht man die unbedenklichkeits erklärung ob die bremsen und die karosse es aushält. wenn man noch mehr leistung durch zwangsbeatmung haben will braucht man diese ob die oben genannten teile diese leistung aushalten. am ende solch eines umbaus muss man noch auf den prüfstand zur leistungs feststellung ob auch alles in dem rahmen der gewünschten und freigebenen leistung ist. so hat es mir der tüv futzi gestern erklärt