 | ↑↑ Glanzfetischist | | Registriert seit: 26.07.2006
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Dein Kumpel muss mal richtig lesen!
Auflage B17 : Nicht zulässig an Fahrzeugen mit ABV (ABS –Bremssystem). http://gutachten.bmf-application.com...736-a0-015.pdf
Das gilt aber nicht für diese Felgen, die Auflagen sind eine Standardlegende in den Gutachten!
Also vergess das gaaanz schnell wieder und beim Prüfer würde ich die Gebühren zurückverlangen!
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