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Alt 27.10.2011, 18:32 #1
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Scheint wohl überall anders zusein! mein tüver hat gesagt, die tiefe ist sche...egal hauptsache es schleift nix kennzeichen und scheinwerferaustrittskannte beträgt die mindest höhe, kz min 300mm und sw 520mm vom boden gemessen..(soweit ich das noch im kopf habe. somit stand einer eintragung nix im wege... Im fzs ist bei mir auch keine genaue höhe eingetragen!
Das wiederrum ist auch nicht korrekt, die Tiefe kann nicht egal seien, du musst ne Bodenfreiheit einhalten, Scheinwerferaustrittskante ist auch ein Maß das eingehalten werden muss... wenn man die Höhe zu sehr verändert, sollte man nicht vergessen, das sich dann auch die Achse neu vermessen werden sollte...

mfg
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Alt 27.10.2011, 21:19 #2
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Zitat von Macl Beitrag anzeigen
Scheint wohl überall anders zusein! mein tüver hat gesagt, die tiefe ist sche...egal hauptsache es schleift nix kennzeichen und scheinwerferaustrittskannte beträgt die mindest höhe, kz min 300mm und sw 520mm vom boden gemessen..(soweit ich das noch im kopf habe. somit stand einer eintragung nix im wege... Im fzs ist bei mir auch keine genaue höhe eingetragen!
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Zitat von marko1983 Beitrag anzeigen
Das wiederrum ist auch nicht korrekt, die Tiefe kann nicht egal seien, du musst ne Bodenfreiheit einhalten, Scheinwerferaustrittskante ist auch ein Maß das eingehalten werden muss... wenn man die Höhe zu sehr verändert, sollte man nicht vergessen, das sich dann auch die Achse neu vermessen werden sollte...

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Es gab aber keine mindest höhe vorgeschrieben! Nur die dinge die ich aufgezählt habe! Also beleuchtung und kennzeichen höhe sind einzuhalten! Natürlich sollte das fahrzeug kein verkehrshindernis sein, aber was fahrbar ist oder nicht beurteilt jeder anders

edit: was meinst mit achse einstellen? sicherlich sollte immer spur sturz spurdifferenzwinkel vorlauf nachlauf und weiß der geier noch eingestellt werden, nach arbeiten und veränderungen am fahrwerk auch der bkv an der hinterachse aber das sollte jedem klar sein

Geändert von Macl (27.10.2011 um 21:24 Uhr)
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Alt 27.10.2011, 21:41 #3
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Es gab aber keine mindest höhe vorgeschrieben! Nur die dinge die ich aufgezählt habe! Also beleuchtung und kennzeichen höhe sind einzuhalten! Natürlich sollte das fahrzeug kein verkehrshindernis sein, aber was fahrbar ist oder nicht beurteilt jeder anders

edit: was meinst mit achse einstellen? sicherlich sollte immer spur sturz spurdifferenzwinkel vorlauf nachlauf und weiß der geier noch eingestellt werden, nach arbeiten und veränderungen am fahrwerk auch der bkv an der hinterachse aber das sollte jedem klar sein
Ja ich meinte das bezogen auf das nachträgliche verstellen des Fahrwerks...

Ja Kennzeicheunterkante 200mm und bei Scheinwerfern tiefster Punkt der Spiegelkante 500mm... die Prüfer halten sich meistens an die 110mm Regel... Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können. (Quelle Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751)

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