im gutachten der felgen, bzw des fahrwerkes steht expleziet drin, welche aufgaben erfüllt sein müssen, damit eine eintragung möglich ist! Dies bitte abgleichen, dann weissu schonmal bescheid !
Mit diesen Gutachten, ist belegt, das eine tieferlegung von 60mm mit diesem Fahrwerk bei Auflage X-Y zulässig ist! Das ist punkt 1!
Gleiches gilt auch für die Felgen! Dafür sind diese unterlagen ja, man kann auch schon unbedenklichkeitsgutachten dazu sagen, sobald eben die erforderlichen Auflagen erfüllt sind!
Punkt 2 jedoch: Ein Prüfer kann man ermessen handeln! niemand zwingt ihn, das einzutragen! ABE und gutachten kann man ihm zu hauf vor die Füsse werfen, aber wer net will, der hat schon!
Da hilft nur eins: anderen Prüfer aufsuchen! Deine Kombi ist wahrlich kein exot und sollte i.d.R. von jedem anerkannt werden! Aber ausnahmen haben die Regel !