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| Tuning Felgen & Reifen, Motortuning, Fahrwerke und mehr |
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| | #1 | |||
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| Golfbegeisterter |
hallo zusammen, also war heute beim tüv, wollte mein fahrwerk und die felgen+reifn eintragen lassen.. für beides gutachten vorhanden.. prüfer guckt sich alles an, mist nach und alles.. dann meint er zu mir ne das fahrwerk kann ich nich eintragen das sind 60mm da schleift der ya auf dem boden der wagen.. dann sag ich zu ihm ya und ich hab doch ein gutachten dafür und ich bin nich der einzigste der mit sowas rumfährt.. sagt er zu mir ne kann ich nich machen.. dann bei den felgen.. der setzt weder auf der karosserie auf oder sonst was.. meint er zu mir ich müsste kanten umlegen und ziehen lassen... ist sowas normal? krieg ich wo anders die sachen eingetragen? kann doch nich sein das ich ein 60mm fahrwerk nich eingetragen kriege.. ich kenn leute die fahren 100mm was soll das? | |||
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| | #2 | |||
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| der Heimwerkerking |
Ja es gibt halt diese mindestbodenfreiheit Vorschrift (glaub 80mm) Was für Felgen/Reifen hast du denn? Wenn nix schleift musst du auch nix machen. Hast wahrscheinlich einfach nen Prüfer erwischt der von Tuning nix hält. Fahr einfach mal zu nem anderen. | |||
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| | #3 | |||
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| Golfbegeisterter |
ya also die mindestfreiheit muss ya 80mm sein, das stimmt schon.. ich hab extra mein spoilerlippe abgemacht und hatte ungefäht 100mm bodenfreiheit.. habe 16 zoll 215/40 glaube auch das er nich so der typ von tuning is.. versuche es mal morgen bei nem anderen.. hoffentlich klappt es | |||
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| | #4 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
im gutachten der felgen, bzw des fahrwerkes steht expleziet drin, welche aufgaben erfüllt sein müssen, damit eine eintragung möglich ist! Dies bitte abgleichen, dann weissu schonmal bescheid !Mit diesen Gutachten, ist belegt, das eine tieferlegung von 60mm mit diesem Fahrwerk bei Auflage X-Y zulässig ist! Das ist punkt 1! Gleiches gilt auch für die Felgen! Dafür sind diese unterlagen ja, man kann auch schon unbedenklichkeitsgutachten dazu sagen, sobald eben die erforderlichen Auflagen erfüllt sind! Punkt 2 jedoch: Ein Prüfer kann man ermessen handeln! niemand zwingt ihn, das einzutragen! ABE und gutachten kann man ihm zu hauf vor die Füsse werfen, aber wer net will, der hat schon! Da hilft nur eins: anderen Prüfer aufsuchen! Deine Kombi ist wahrlich kein exot und sollte i.d.R. von jedem anerkannt werden! Aber ausnahmen haben die Regel ! | |||
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