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| Forenheiliger |
Nach neuster Rechtssprechung ist es sogar verboten einen serienmässigen Heckwischer zu demontieren. Der Tüv kann dies als Mängel deklarieren. Heckwischer kann bei bestimmten Fahrzeuge zu der Gesamtbetriebserlaubnis des Fahrzeugs gehören. Genau wie z.B. der 2te Aussenspiegel! Ohne keine Betriebserlaubnis und eine Eintragung notwendig! | |||
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