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Alt 26.10.2008, 12:15 #1
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Standard notöffner ......

moin weis jemand ob einer notöffner in einer gecleanten Heckklappe vorschrift ist oder ne??

danke im vorraus


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Alt 26.10.2008, 12:18 #2
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is keine vorschrift!...
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Alt 26.10.2008, 12:19 #3
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Nein. Du musst, wenn du Türgriffe/Heckklappengriffe cleanst, einen Öffner haben, über den im Notfall das Auto geöffnet werden kann.
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Alt 26.10.2008, 12:20 #4
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meines wissens schon aber wo macht man den dann hin ? er muss ja auch von anderen gefunden werden können
anderseits zerschlagen die halt die scheibe
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Alt 28.10.2008, 13:22 #5
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Nach neuster Rechtssprechung ist es sogar verboten einen serienmässigen Heckwischer zu demontieren.
Der Tüv kann dies als Mängel deklarieren.

Heckwischer kann bei bestimmten Fahrzeuge zu der Gesamtbetriebserlaubnis des Fahrzeugs gehören.
Genau wie z.B. der 2te Aussenspiegel!
Ohne keine Betriebserlaubnis und eine Eintragung notwendig!


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