Für die maximal eintragbare Leistungssteigerung des Fahrzeugs gilt der Wagen, welcher Original mit der höchsten Leistung ausgeliefert wurde. Beim Golf 3 z. B. der VR6 Syncro.
Höhere Leistung ist nur mit nem Gutachten zur Karosseriefestigkeit eintragbar.
Die Leistungssteigerung muss auch der Versicherung mitgeteilt werden. Manche können damit aber nix anfangen (zB VR6 Turbo)
Für die maximal eintragbare Leistungssteigerung des Fahrzeugs gilt der Wagen, welcher Original mit der höchsten Leistung ausgeliefert wurde. Beim Golf 3 z. B. der VR6 Syncro.
Das ist doch Schwachsinn. Eingetragen wird das was er hat. Wenn er 800PS hat werden 800PS eingetragen!