Für die maximal eintragbare Leistungssteigerung des Fahrzeugs gilt der Wagen, welcher Original mit der höchsten Leistung ausgeliefert wurde. Beim Golf 3 z. B. der VR6 Syncro.
Höhere Leistung ist nur mit nem Gutachten zur Karosseriefestigkeit eintragbar.
Die Leistungssteigerung muss auch der Versicherung mitgeteilt werden. Manche können damit aber nix anfangen (zB VR6 Turbo)