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Alt 03.06.2014, 16:41 #1
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Standard Ta Technix 60/40 vorne zu tief?!?!

Moin
Ich bin seit ein paar tagen auch Golf fahrer. Und hab ihn gleich mal tiefergelegt
Naja nun zum Problem...
Alle festen Teile haben ihre 80mm Bodenfreiheit außer das Krümmerrohr vom Auspuff (geht ja unter der Ölwanne her).
Das Rohr hat nur 60mm bodenfreiheit und gefordert sind ja 80mm. Hat jemand schonmal so ein problem gehabt? Weiß jemand Rat?

Verbaut ist ein TA Technix 60/40 (kein gewinde) mit roten federn
aktuell sind originalreifen mit orig. Felgen montiert.
Ich danke schonmal im vorraus


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Alt 03.06.2014, 17:34 #2
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Warum solltest du denn damit Probleme haben? Die 80mm sind nur ein Richtwert aber keine Vorschrift. Mach dir deswegen kein Kopf hier gibt es einige die sind um einiges Drunter! Da bin ich mit meinen 47mm hoch.
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Crazier (03.06.2014)
Alt 03.06.2014, 17:39 #3
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Manche sagen 8cm ist beim tiefsten Karosserieteil Vorschrift, der TÜV bei mir schaut auf Freigängigkeit und der Kollege bei da Dekra auf 50 cm Scheinwerfer(Lichtaustritskante)
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Crazier (03.06.2014)
Alt 03.06.2014, 17:43 #4
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Ich war aber schon bei 2 tüv und einer dekrastelle... alle haben das gleiche gesagt min. 80mm
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Alt 03.06.2014, 17:45 #5
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Kann doch net sein die haben doch keine Ahnung das ja nur ein Richtwert. Die 50cm Lichtaustrittskante ist Vorschrift aber wie alles sehr dehnbar. Als ich damals am Kombi Felgen, Fahrwerk hab eintragen lassen, schaute er nach Freigängigkeit und Restgewinde.

Wenn du keine Chance hast, höre dich mal im Bekanntenkreis um, da gibt es immer jemand der jemand kennt wo mitm Tüv per Du ist das geht alles!
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Alt 03.06.2014, 18:07 #6
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Erstmal danke für die schnelle antwort
Ich werds nochmal hier in der nähe bei GTÜ versuchen und euch auf dem laufenden halten
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Alt 03.06.2014, 18:10 #7
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Gesetzlich in der STVO festgehalten sind nur Mindesthöhe Kennzeichen hinten und vorne, Mindesthöhe Scheinwerferunterkante und Zusatz bzw. Nebelscheinwerfermindesthöhe !!!

Mehr ist in der STVO nicht geregelt und mehr kann auch niemand beanstanden. daher gibts kein tifstes Teil mit 8cm oder son Quatsch.
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Alt 03.06.2014, 18:12 #8
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Perfekt dann werd ich mir mal den teil der STVO ausdrucken und beim gutachten beilegen
Nochmals vielen dank werde ich sofort morgen oder mittwoch mal ausprobieren
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Alt 05.06.2014, 13:26 #9
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hab das ta technix gswindefahrwerk mit roten federn.
bei mit hat der tüv mensch auf die 80mm bestanden und hat mich wieder weggeschickt. alles andere war sonst kein thema, kleine nacharbeiten, aber mit den 65mm am hosenrohr wollte er mir das nicht eintragen.
laut seiner aussage hat der tüv die ansage nicht tiefer als 80mm an festen teilen, bei beweglichen teilen min 60mm
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Alt 05.06.2014, 13:39 #10
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Ja ich werde auch nochmal schauen ob ich höher komme mit dem hosenrohr vieeleicht haterung umschweißen oder so -.-




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Alt 05.06.2014, 16:53 #11
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Mindesthöhe ist Richtlinie, siehe STVO. Österreicher müssen hier aber tatsächlich mit dem 80mm Grenzmaß arbeiten.
Bodenfreiheit

Zitat:
Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
Scheinwerferaustrittskante MUSS aber 50cm haben, schaffen aber beispielsweise die BMW 3er der E36 Serie auch nie mit Tieferlegung.

Mein Tipp, da Du Deutscher bist: STVO §30 Absatz 1-2 ausdrucken oder den Werten Herrn mit Kittel auf sein Büchlein aufmerksam machen.


http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__30.html



Geändert von Dr.Gramot (05.06.2014 um 16:55 Uhr)
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