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Folgende Dinge müssen zusätzlich zum Gutachten eingehalten werden. • Fern- und Abblendlicht 500mm § 50 Abs. 1 StVZO • Blinker seitlich 500mm § 54 StVZO • Nebelscheinwerfer 250mm § 52 StVZO • Bremsleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen vorne 200mm § 60 Abs. 2 StVZO • Schlussleuchte 350mm § 53 Abs. 1 StVZO • Kennzeichen hinten 300mm § 60 Abs. 2 StVZO • Nebelschlussleuchte 250mm § 52a Abs. 1, § 53d StVZO • Blinker vorne 350mm § 54 StVZO • Rückfahrscheinwerfer 250mm § 53a Abs. 3 StVZO • Blinker hinten 350mm § 54 StVZO • Seitenmarkierungsleuchten 250mm § 51 Abs.3, § 51a StVZO Verstösse gegen das Gutachten bzw. die Auflagen der StVZO können bei einem Unfall schnell mal bis zu 5.000 € kosten (bei Personenschaden noch viel mehr) da man ohne Betriebserlaubniss bzw. Versicherungsschutz unterwegs ist. Ohne Unfall kann das Fahrzeug bei einer Kontrolle jederzeit stillgelegt und abgeschleppt werden. Kosten dürften aber im Vergleich zum Unfall aber sehr billig sein, denke mal das man da so ab 250 € dabei ist. Wer das freiwillig Riskiert ist in meinen Augen geistig nicht ganz auf der Höhe. | ||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Peter[OG] für den nützlichen Beitrag: | flo024 (13.06.2013) |
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